18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 18422

Drucken
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Berlin Urteil01.07.2014

Wachmann beim Beauftragten für Stasiunterlagen muss Versetzung auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz hinnehmenAntrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Abordnungen und Versetzungen

Der Antrag auf Erlass einer gegen den Beauftragten für Stasiunterlagen gerichteten einstweiligen Verfügung wurde wegen fehlender Eilbe­dürf­tigkeit zurückgewiesen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.

Antragsteller war ein bei dem Beauftragten für die Unterlagen des Staats­si­cher­heits­dienstes der ehemaligen DDR beschäftigter Wachmann. Er wollte mit dem Antrag erreichen, dass seine Abordnung zum Bundes­ver­wal­tungsamt, die von dem Beauftragten mit dem Ziel der Versetzung ausgesprochen wurde, nicht vollzogen wird. Die Abordnung wird auf § 37 a Stasi­un­ter­la­gen­gesetz gestützt, wonach ehemalige Mitarbeiter des Staats­si­cher­heits­dienstes, die beim Bundes­be­auf­tragten beschäftigt sind, unter Berück­sich­tigung sozialer Belange auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz innerhalb der Bundes­ver­waltung zu versetzen sind. Der Antragsteller hat geltend gemacht, die Abordnung sei unzumutbar und stigmatisiere ihn in der Öffentlichkeit. Er hält § 37 a Stasi­un­ter­la­gen­gesetz für verfas­sungs­widrig.

Verfas­sungs­ge­mäßheit des § 37 a Stasi­un­ter­la­gen­gesetz im Haupt­sa­che­ver­fahren zu klären

Das Arbeitsgericht hat entschieden, dass die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Eilbe­dürf­tigkeit einer gerichtlichen Entscheidung nicht gegeben sei. Dem Antragsteller sei es zuzumuten, die Abordnung zunächst hinzunehmen und eine Entscheidung im gerichtlichen Haupt­sa­che­ver­fahren herbeizuführen; dort ist auch zu klären, ob § 37 a Stasi­un­ter­la­gen­gesetz verfas­sungsgemäß ist. Ob die angegriffene Abordnung in der Sache zu beanstanden ist, hat das Arbeitsgericht nicht entschieden.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18422

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI