18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 33390

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht Eilenburg Beschluss30.08.2023

Fahrzeughalter als Zeuge in einem Bußgeld­ver­fahren steht auch über Anwalt regelmäßig kein Akten­ein­sichtsrecht zuErmittlung des Fahrers begründet kein berechtigtes Interesse für Akteneinsicht

Wird der Fahrzeughalter in einem Bußgeld­ver­fahren als Zeuge befragt, so steht ihm auch über einen Anwalt regelmäßig kein Akten­ein­sichtsrecht zu. Die Ermittlung des Fahrers begründet kein berechtigtes Interesse für eine Akteneinsicht. Dies hat das Amtsgericht Eilenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit einem Fahrzeug einer GmbH wurde im Sommer 2023 ein Geschwin­dig­keits­verstoß begangen. Die Firma wurde nachfolgend von der zuständigen Behörde als Zeugin befragt, ob sie Angaben zum verant­wort­lichen Fahrzeugführer machen könne. Der Anfrage waren Fotos beigefügt, auf dem der Fahrer des Fahrzeugs klar zu erkennen war. In diesem Zusammenhang beantragte die GmbH über ihren Anwalt Einsicht die Ermittlungsakte. Sie gab an, herausfinden zu wollen, wer der Fahrzeugführer war.

Kein Einsichtsrecht in die Ermittlungsakte

Das Amtsgericht Eilenburg entschied gegen die GmbH. Dieser stehe kein Recht zur Einsicht in die Ermittlungsakte zu. Dies hätte ein berechtigtes Interesse erfordert. Soweit auf die Ermittlung der Fahrzeugführers abgestellt wurde, sei für das Gericht unverständlich, was die GmbH bzw. deren Geschäftsführer bei einer Akteneinsicht mehr hätten an Erkenntnisse gewinnen können, als durch die Wahrnehmung der bereits mit dem Zeugen­ver­neh­mungsbogen übersandten Tatfotos, auf denen insbesondere auch der verantwortliche Fahrzeugführer klar zu erkenn war.

Quelle: Amtsgericht Eilenburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss33390

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI