18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 33400

Drucken
Urteil31.07.2023Amtsgericht Berlin-Kreuzberg3 C 349/22
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2023, 905Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 905
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Berlin-Kreuzberg Urteil31.07.2023

Rechtskräftige Abweisung einer Zustim­mungsklage steht Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach erneutem Miet­erhöhungs­verlangen nicht entgegenVorliegen eines anderen Streit­ge­gen­stands

Wurde die Klage des Vermieters auf Zustimmungs­erteilung zu einem Miet­erhöhungs­verlangen rechtskräftig abgewiesen, so steht dies einer Klage auf Zustimmung nach einem erneutem Miet­erhöhungs­verlangen nicht entgegen. Denn in diesem Fall liegt ein anderer Streit­ge­genstand vor. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Berlin ein Mieterhöhungsverlangen. Da sie ihre Zustimmung dazu verweigerte, erhob der Vermieter Klage. Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg wies die Klage im Juli 2022 ab. Daraufhin versandte der Vermieter ein erneutes Mieter­hö­hungs­ver­langen an die Mieterin. Da sie sich wiederum weigerte, ihre Zustimmung zur Mieterhöhung zu erklären, erhob der Vermieter erneut Klage auf Erteilung der Zustimmung. Die Mieterin hielt dies mit Blick auf das rechtskräftig abgeschlossene frühere Verfahren für unzulässig.

Keine Unzulässigkeit der Klage

Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschied gegen die Mieterin. Die Klage des Vermieters sei nicht unzulässig. Die Rechtskraft des Urteils vom Juli 2022 stehe der Klage auf Zustim­mungs­er­teilung nicht entgegen. Denn es handele sich um einen anderen Streit­ge­genstand. Die frühere Klage habe sich mit dem Zustim­mungs­ver­langen vom Mai 2021 befasst, während die hiesige Klage das Zustim­mungs­ver­langen vom August 2022 zum Gegenstand habe.

Quelle: Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, ra-online (zt/GE 2023, 905/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33400

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI