18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 34011

Drucken
Urteil22.06.2023Amtsgericht Bad Salzungen1 C 119/22
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2024, 175Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2024, Seite: 175
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Bad Salzungen Urteil22.06.2023

Mieterhöhung: Keine Vergleich­barkeit von Mietwohnung und Vergleichs­wohnung bei Fläche­n­ab­weichung von 33 %Vorliegen eines unwirksamen Miet­erhöhungs­verlangens

Wird für ein Miet­erhöhungs­verlangen auf eine Vergleichs­wohnung verwiesen, so muss diese mit der Mietwohnung vergleichbar sein. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn eine Fläche­n­ab­weichung von 33 % vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Bad Salzungen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Vermieter eine Mieterhöhung und verwies zur Begründung auf eine Vergleichswohnung. Diese wich aber von der Fläche her um 33 % von der Mietwohnung ab. Der Mieter weigerte sich daher der Mieterhöhung zuzustimmen. Der Vermieter erhob daraufhin Klage.

Kein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Das Amtsgericht Bad Salzungen entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung zu, da ein wirksames Mieterhöhungsverlangen nicht vorliege. Bei einer Flächenabweichung von 33 % liege keine Vergleichbarkeit der Mietwohnung mit der Vergleichs­wohnung vor.

Quelle: Amtsgericht Bad Salzungen, ra-online (zt/WuM 2024, 175/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34011

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI