21.11.2024
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Sie sehen eine Häuserfassade mit einem Balkonkasten.

Dokument-Nr. 808

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EntscheidungAmtsgericht WunsiedelUR II 21/00 WEG
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Amtsgericht Wunsiedel Entscheidung

Stimmrecht bei Wohnungs­ei­gentum

Nach dem Wohnungs­ei­gen­tums­gesetz gilt, dass jeder Eigentümer bei Beschluss­fas­sungen in Angelegenheiten, über die die Wohnungs­ei­gentümer durch Stimmenmehrheit beschließen, eine Stimme hat ( § 25 Abs. 1 und 2 WEG ).

Zu Problemen kommt es immer wieder, wenn einem Eigentümer mehrere Einheiten einer Anlage gehören. Die Frage ist dann, ob er eine Stimme pro Einheit oder insgesamt nur eine Stimme hat. Mit einem derartigen Fall war jetzt das Amtsgericht Wunsiedel befasst. Hier kam noch hinzu, dass ein Ehepaar zwei Wohnungen jeweils als Miteigentümer je zur Hälfte besaß.

Entgegen den Vorstellungen dieses Ehepaars entschied das Amtsgericht Wunsiedel unter Berufung auf die herrschende Meinung und gestützt durch oberge­richtliche Entscheidungen, dass hier nur eine Stimme abgegeben werden darf. Entscheidend ist dabei, dass das Gesetz vom sog. "Kopfprinzip" ausgeht. Das heißt pro Kopf nur eine Stimme, auch wenn diese Person mehrere Einheiten der Anlage in ihrem Eigentum hat. Dass Miteigentümer, wie hier das Ehepaar, nur eine Stimme haben, ergibt sich dabei bereits direkt aus dem Gesetz, nämlich aus § 25 Abs.2 Satz 2 WEG.

Anders wäre zu entscheiden gewesen, wenn eine der Wohnungen im Alleineigentum der Ehefrau und die andere im Alleineigentum des Ehemanns gestanden hätte. Dann hätte jeder von ihnen für seine Wohnung eine Stimme abgeben dürfen. Bei kleinen Wohneinheiten kann somit die Frage, wie das Eigentum gestaltet wird, durchaus Einfluss auf die Mehrheits­ver­hältnisse haben.

Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die gesetzliche Abstim­mungs­re­gelung nach Köpfen durch eine Regelung in der Gemein­schafts­ordnung abgeändert sein kann. Die Gemein­schafts­ordnung sollte daher immer, nicht nur wegen der hier dargelegten Problematik, vor dem Kauf einen intensiven Blick wert sein.

Quelle: Pressemitteilung des LG Hof vom 04.12.2000

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