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Dokument-Nr. 16877

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Urteil26.09.2013Amtsgericht Tiergarten397 Ds 81/13
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Amtsgericht Tiergarten Urteil26.09.2013

Berlin: Verfahren gegen "Waldjungen" vorläufig eingestellt21-Jähriger muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat das Strafverfahren gegen den als "Waldjungen" bekannt gewordenen 21-Jährigen nieder­län­dischen Staats­an­ge­hörigen Robin van Helsum vorläufig eingestellt. Dem Angeklagten ist die Weisung erteilt worden, 150 Stunden gemeinnützige Arbeiten abzuleisten und an Beratungs­ge­sprächen teilzunehmen. Kommt er diesen Weisungen nach, wird das Verfahren endgültig eingestellt werden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Staats­an­walt­schaft dem Angeklagten einen Betrug zur Last gelegt. Er habe aufgrund falscher Angaben gegenüber dem Jugendamt in Berlin zu Unrecht Jugend­hil­fe­leis­tungen erhalten. So soll er wahrheitswidrig angegeben haben, dass er minderjährig sei, seine Eltern verstorben seien und er sich nicht an seine Personalien erinnern könne. Da er auch behauptet haben soll, zeitweise im Wald gelebt zu haben, wurde er in den Medien als "Waldjunge" bekannt.

Amtsgericht stellt Verfahren mit Zustimmung der Staats­an­walt­schaft ein

Das Amtsgericht Tiergarten erteilte dem Junge die Weisung, 150 Stunden gemeinnützige Arbeiten abzuleisten und an Beratungs­ge­sprächen teilzunehmen und stellte damit das Verfahren mit Zustimmung der Staats­an­walt­schaft vorläufig ein.

Aus Gründen des Jugendschutzes fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Quelle: Amtsgericht Tiergarten/ra-online

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