27.12.2024
27.12.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 131

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Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Urteil04.12.2003

Betriebskosten: Vermieter muss sich über Geset­ze­s­än­de­rungen informieren

Versäumt es ein Vermieter nach einer Geset­ze­s­än­derung (hier zum 1.4.1999), die Sozia­l­ver­si­che­rungs­beiträge und Lohnsteuer für den Hauswart abzuführen und die Kosten jeweils in der nächsten Betrie­bs­kos­te­n­a­b­rechnung auf seine Mieter umzulegen, so kann er dies nicht Jahre später nachholen (hier in der Abrechnung des Jahres 2002 für die Jahre 1999 bis 2001).

Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschied, dass es einem Vermieter zuzumuten ist, sich über Geset­ze­s­än­de­rungen auf dem Laufenden zu halten.

Quelle: ra-online

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