Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Urteil04.12.2003
Betriebskosten: Vermieter muss sich über Gesetzesänderungen informieren
Versäumt es ein Vermieter nach einer Gesetzesänderung (hier zum 1.4.1999), die Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer für den Hauswart abzuführen und die Kosten jeweils in der nächsten Betriebskostenabrechnung auf seine Mieter umzulegen, so kann er dies nicht Jahre später nachholen (hier in der Abrechnung des Jahres 2002 für die Jahre 1999 bis 2001).
Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschied, dass es einem Vermieter zuzumuten ist, sich über Gesetzesänderungen auf dem Laufenden zu halten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2005
Quelle: ra-online