Dokument-Nr. 32915
Permalink https://urteile.news/
- WuM 2023, 248Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2023, Seite: 248
Amtsgericht Steinfurt Urteil
Zulässigkeit von unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen für Heizkosten und übrige NebenkostenKeine Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung
Im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung können die Heizkosten und die übrigen Nebenkosten für unterschiedliche Zeiträume abgerechnet werden. Dadurch wird die Abrechnung nicht unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Steinfurt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Steinfurt im Jahr 2021 über die Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung entscheiden. Der Vermieter hatte die Heizkosten und die übrigen Nebenkosten mit verschiedenen Zeiträumen abgerechnet. Die Heizkosten waren für den Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2020 und die übrigen Nebenkosten für den Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ende des Mietverhältnisses abgerechnet worden.
Zulässigkeit der verschiedenen Abrechnungszeiträume
Das Amtsgericht Steinfurt entschied zu Gunsten des Vermieters. Die Abrechnung sei wirksam. Der Vermieter könne die einzelnen Positionen auch nach unterschiedlichen Perioden abrechnen. Dies ergebe sich zwingend, wenn die Heizkosten nach der vom Abrechnungsjahr abweichenden Heizperiode umgelegt werden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2023
Quelle: Amtsgericht Steinfurt, ra-online (zt/WuM 2023, 248/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32915
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.