Dokument-Nr. 30435
Permalink https://urteile.news/
- RRa 2021, 88Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2021, Seite: 88
Amtsgericht Rostock Urteil10.06.2020
Kinderlärm in Form von Herumkrakeelen während Mahlzeit stellt kein Reisemangel darVorliegen eines hinzunehmenden kindlichen sozial adäquaten Verhaltens
Herumkrakeelen von Kindern während der Mahlzeit stellt keinen Reisemangel dar. Vielmehr liegt darin ein hinzunehmendes kindliches sozial adäquates Verhalten. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Ehepaar unternahm im Juli und August 2019 eine Donau-Kreuzfahrt. Mit der Behauptung von Kinderlärm betroffen worden zu sein, beanspruchten sie anschließend von der Reiseveranstalterin eine Reisepreisminderung. Führten sie zunächst aus, durch ein über ihre Kabine ständig sehr aktiv herumlaufendes Kind in keiner Weise Ruhe gefunden zu haben, änderten sie ihren Vortrag nachfolgend dahingehend, das Kind sei kurz nach dem Frühstück bis in den Abend hinein unter wildem Schreien umher gelaufen und herum getrampelt. Dieser Vortrag wurde bestritten. Unbestritten blieb, dass das Kind während der Mahlzeiten krakeelt hatte.
Kein Anspruch auf Reisepreisminderung wegen Kinderlärms
Das Amtsgericht Rostock entschied gegen die Kläger. Diesen stehe kein Anspruch auf eine Reisepreisminderung wegen des Kinderlärms zu. Der Vortrag zum Herumlaufen und Herumtrampeln des Kindes konnten die Kläger nicht nachweisen. Ohnehin hielt das Gericht den Vortrag für unglaubwürdig. Das Gericht hielt es für unmöglich, dass ein Kleinkind täglich 12 bis 14 Stunden ununterbrochen herumschreit und herum rennt. Das Gericht wertete den Vortrag als offensichtliche Übertreibung.
Kindlich sozial adäquates Verhalten muss hingenommen werden
Soweit feststand, dass das Kind während der Mahlzeiten herumkrakeelt hatte, begründete dies ebenfalls kein Reisemangel. Es habe aus Sicht des Amtsgerichts insofern ein kindlich sozial adäquates Verhalten vorgelegen, welches hinzunehmen sei. Kein Reisender könne ernsthaft erwarten, dass Kinder sich stets ruhig und gesittet verhalten. Der Kindliche Bewegungsdrang sowie das Spielen und Herumtollen sei unvermeidbar mit Lärm verbunden, die keinen Reisemangel darstellen. Dies gelte auch für kindgemäßes Essverhalten, das nicht den üblichen Tischmanieren entspricht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2021
Quelle: Amtsgericht Rostock, ra-online (zt/RRa 2021, 88/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30435
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.