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Dokument-Nr. 30851

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Amtsgericht Rheine Urteil01.07.2021

Schmerzensgeld von 1.700 EUR nach Hundebiss in die HandHundebiss aufgrund versuchten Streichelns des fremden Hundes begründet Mitverschulden

Wird eine Person von einem Hund in die Hand gebissen, so kann dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.700 EUR begründen. Jedoch ist der Person ein Mitverschulden von 30 % anzulasten, wenn der Biss auf das versuchte Streicheln des fremden Hundes zurückzuführen ist. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 beförderte eine Taxifahrerin eine Frau mitsamt ihrem Hund, ein Jack-Russel-Terrier. Der Hund saß auf dem Schoss der Frau und leckte vor Fahrtbeginn die Hand der Taxifahrerin. Anschließend verließ die Taxifahrerin das Fahrzeug kurzzeitig. Als sie zurückkam, wollte sie den Hund streicheln, der sie daraufhin in die Hand biss. Aufgrund des Hundebisses trug die Taxifahrerin eine Narbe davon und litt unter einer Hundephobie. Diese zeigte sich dadurch, dass sie jedes Mal, wenn sie einen Hund begegnete, massive Angstzustände, Schweiß­aus­brüche und Herzklopfen bekam. Zudem erstarrte sie dann vor Angst. Die Taxifahrerin klagte daher gegen die Hundehalterin auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 1.700 EUR

Das Amtsgericht Rheine entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 1.700 EUR zu. Die Beklagte hätte als Halterin des Hundes dafür Sorge tragen müssen, dass ihr Hund nicht die Klägerin biss.

Mitverschulden von 30 % wegen versuchten Streichelns des Hundes

Der Klägerin sei aber nach Auffassung des Amtsgerichts ein Mitverschulden von 30 % anzulasten. Die Klägerin habe in dem Ablecken der Hand durch den Hund kein Anfreunden sehen dürfen mit der Folge, den Hund streicheln zu dürfen. Die Klägerin sei weiterhin fremd für den Hund gewesen. Daher habe die Handbewegung in Richtung des Hundes von diesem als Angriff gewertet werden können. Dies sei ein völlig typisches Verhalten von Hunden. Aufgrund des Mitverschuldens reduzierte sich das Schmerzensgeld auf 1.190 EUR.

Quelle: Amtsgericht Rheine, ra-online (vt/rb)

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