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Amtsgericht München Urteil31.03.2015

Freiheits­s­trafen für Schleuser von FlüchtlingenGeschleuste müssen Schleuserlohn in mindestens vierstelliger Höhe zahlen

Das Amtsgericht München hat einen irakischen und zwei syrische Staats­an­ge­hörigen wegen des Einschleusens von Ausländern zu Freiheits­s­trafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Haupttäter A., ein irakischer Staats­an­ge­höriger, der seit dem Jahr 2000 in Deutschland lebt aber noch nicht eingebürgert ist, schleust seit Herbst 2013 gewerbsmäßig gegen die Zahlung von Geld Ausländer nach Deutschland ein, die nicht Staats­an­ge­hörige eines Mitglieds­s­taates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Vertrages über den europäischen Wirtschaftsraum sind und über keinen Aufent­halt­stitel in der Europäischen Union verfügen, insbesondere über die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Ungarn und Österreich eingeschleuste Syrer. Der Haupttäter A. organisierte als Finanzhalter in München die Reisen der Geschleusten nach Deutschland. Viele Schleusungen wurden erst durchgeführt, wenn er den Eingang der Schleu­se­rentgelte auf seinen Konten bestätigt hatte. Darüber hinaus rekrutierte er von Fall zu Fall die benötigten Schleuserfahrer. Einer dieser Fahrer war der zweite Angeklagte S. Dieser mietete Schleu­ser­fahrzeuge an und verbrachte Geschleuste an deren Bestimmungsorte. Für die Fahrten zu den Orten, an denen er die Schleu­sungs­willigen aufnahm, suchte er Mitfahrer über Mitfahr­zen­tralen.

Schleuser verlangten Zahlungen in mindestens vierstelliger Höhe

Der dritte Angeklagte vermittelte den Kontakt zwischen Auftraggebern der Schleusungen und dem Haupttäter, verhandelte teilweise über die Höhe des Schleu­se­rent­geltes und kümmerte sich von Fall zu Fall um die Abholung Geschleuster. Die Geschleusten zahlten für Schleusungen aus ihrem Heimatland nach Deutschland einen Schleuserlohn in mindestens vierstelliger Höhe, von welchem insbesondere auch der Fahrer und der Vermittler jeweils einen Anteil erhielten.

Amtsgericht verhängt Freiheits­s­trafen von bis zu einem Jahr und acht Monaten

Alle drei Angeklagten waren nicht vorbestraft. Der Hauptschleuser wurde vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Vermittler wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Fahrer bekam eine Freiheitsstrafe von insgesamt einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.

Quelle: Amtsgericht München/ra-online

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