07.08.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
07.08.2025 
Sie sehen eine Hand die Schmuck nimmt.KI generated picture

Dokument-Nr. 35244

Sie sehen eine Hand die Schmuck nimmt.KI generated picture
Drucken
Urteil24.06.2025Amtsgericht München842 Ls 253 Js 212703/21
ergänzende Informationen

Amtsgericht München Urteil24.06.2025

Diebstahl von Uhren, Edelsteinen und nautischen Instrumenten durch Uhrma­cher­meisterAngestellter entwendete über Jahre hinweg Uhren und Schmuck im Wert von über 1,2 Mio. €.

Das Schöffengericht des Amtsgericht München verurteilte am 24.06.2025 einen 34-jährigen Uhrma­cher­meister aus München wegen besonders schweren Diebstahls in 36 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und ordnete die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 1.169.860 € gegen den Angeklagten an.

Der Angeklagte soll vor dem 05.05.2019 bei seinem Arbeitgeber, einem Händler für hochwertige Pendel- und Wanduhren, Uhren und nautische Instrumente im Wert von ca. 56.130 € entwendet und diese an einen Juwelier weiterveräußert haben. Nach seiner Kündigung arbeitete der Angeklagte sodann bei einem Juwelier in München. Dort soll der Angeklagte von Dezember 2020 bis Dezember 2021 in einer Vielzahl von Fällen Schmuckstücke aus der Filiale mit nach Hause genommen haben und dort die Edelsteine entfernt und durch Glassteine oder Moissanite ausgetauscht haben. Anschließend soll er die veränderten Schmuckstücke zu seiner Arbeitsstätte zurückgebracht und die Edelsteine behalten haben. Die Edelsteine soll der Angeklagte sodann teilweise an einen anderen Juwelier in München verkauft haben.

Insgesamt hatten die entwendeten Steine nach den Feststellungen des Amtsgerichts einen Verkaufswert von mindestens 1.276.910 €. Beim Angeklagten konnten einige der Edelsteine sowie Bargeld sichergestellt werden.

Der Angeklagte räumte die Tatvorwürfe in der Haupt­ver­handlung ein. Er habe sich zur Begehung der Taten entschlossen, um nach einer Trennung seinen bisherigen Lebensstandard aufrecht­zu­er­halten. Im Rahmen der Strafzumessung führte das Gericht in seinem Urteil aus:

„Bezüglich sämtlicher Taten spricht zugunsten des Angeklagten, dass er vollumfänglich geständig war. Die Taten liegen auch alle bereits lange zurück und er ist strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten. Der Angeklagte zeigt sich auch reuig und schuld­ein­sichtig. Überdies hat er sich mit der formlosen Einziehung sämtlicher sicher­ge­stellter Gegenstände einverstanden erklärt. Bezüglich der Tat zum Nachteil [des Uhrenhändlers] ist zudem zu sehen, dass der Schaden wieder gutgemacht wurde.

Zu Lasten des Angeklagten ist zu sehen, dass jeweils sehr hohe Schäden entstanden sind. Überdies beging er die Taten unter Ausnutzung des Vertrau­ens­ver­hält­nisses seines Arbeitgebers. Die konkrete Tatausführung setzte zudem einen nicht unerheblichen Planungsaufwand voraus, was für eine hohe kriminelle Energie spricht. […]

Die Einziehung von Wertersatz für das Erlangte war […] in Höhe von 1.169.860 € anzuordnen. Es handelt sich hierbei um den Wert der entwendeten Steine (1.276.910 €) abzüglich des Wertes der sicher­ge­stellten Steine (69.050 €) und abzüglich des sicher­ge­stellten Bargeldes, mit dessen formloser Einziehung zur Schadens­wie­der­gut­machung sich der Angeklagte einverstanden erklärte (38.000 €).“

Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35244

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI