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Sie sehen eine zerbrochene Flasche auf dem Boden liegen.

Dokument-Nr. 34672

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Urteil05.09.2024Amtsgericht München836 Cs 468 Js 152120/23
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Amtsgericht München Urteil05.09.2024

Nachbarstreit an Silvester - Versuchte gefährliche Körper­ver­letzung durch Flaschenwurf vom BalkonZwei Bierflaschen und Aschenbecher vom Balkon auf Personengruppe geworfen

Ein Münchner muss eine hohe Geldstrafe zahlen, weil er seine Nachbarn attackierte.

Am 01.01.2023 feierte ein Münchener gemeinsam mit seinem Sohn, einem Freund und dessen Sohn in deren Wohnung sowie auf dem dazu gehörenden Balkon in Trudering Silvester. Auf dem Nachbarbalkon sowie im dazu gehörigen Garten feierte ebenfalls eine größere Personengruppe.

Gegen 01.30 Uhr kam es zu verbalen Ausein­an­der­set­zungen zwischen den Beteiligten, in deren Folge der inzwischen verurteilte Täter zwei gläserne Bierflaschen sowie einen Aschenbecher von dessen Balkon auf die Gruppe im Nachbargarten warf. Hierbei nahm der alkoholisierte Täter (BAK ca. 1,3 ‰) in Kauf, dass eine der Personen im Nachbargarten getroffen und erheblich verletzt werden könnte. Die Würfe verfehlten mehrere Personen jedoch knapp. Eine der Bierflaschen zersprang an einer Glasscheibe der Nachbarwohnung.

Der Verurteilte lief anschließend in den Nachbargarten und packte dort eine der beteiligten Personen am Kragen. Als er von weiteren Beteiligten weggezogen wurde, riss sich der Verurteilte los und schlug einer der beteiligten Personen mit der flachen Hand auf den Kopf, sodass diese eine ca. 3 cm lange Platzwunde erlitt. Da der Verurteilte zunächst Einspruch gegen den gegen ihn erlassenen Strafbefehl einlegte, kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht München. Dort räumte der Verurteilte die Vorwürfe ein, entschuldigte sich für dessen Taten und beschränkte dessen Einspruch auf die Festsetzung der Tagessatzhöhe.

Täter zu 1650 Euro Geldstrafe verurteilt

Das Amtsgericht München verurteilte den Münchener wegen versuchter gefährlicher Körper­ver­letzung und vollendeter Körper­ver­letzung zu einer Geldstrafe von 1.650 Euro.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/pt)

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