Dokument-Nr. 22481
Permalink https://urteile.news/
- ZMR 2016, 466Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2016, Seite: 466
Amtsgericht München Urteil29.09.2015
Zum Zeitpunkt des Mietvertrags vorhandener Personenaufzug gehört vertraglich zur MietsacheAuf den Aufzug angewiesene Mieterin ist nach Ausbau des Aufzugs zur Mietminderung berechtigt
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein zum Zeitpunkt des Mietvertrags vorhandener Personenaufzug vertraglich zur Mietsache gehört.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Münchnerin lebt seit 30 Jahren in einem Mehrfamilienhaus in der Auenstraße in München. Seit Beginn des Mietverhältnisses im Jahr 1976 gab es dort einen Personenaufzug. Die 82-jährige Mieterin bewohnt den 4. Stock. Sie ist zu 100 % schwerbehindert und kann ohne Aufzug die Wohnung nicht verlassen. Ab Ende Januar 2015 war dieser Aufzug wegen sicherheitstechnischer Mängel außer Betrieb. Nach der letzten TÜV-Untersuchung wurde die Personenbeförderung untersagt, da es keine Notrufvorrichtung gab, was unzulässig ist. Die Mieterin kürzte ab Februar 2015 ihre Miete um 50 % auf nunmehr 440 Euro wegen des Mangels. Im Sommer 2015 ließ die Vermieterin den Auszug ausbauen. Mehrfach forderte die Mieterin ihre Vermieterin auf, den Aufzug wieder nutzbar zu machen - ohne Erfolg.
Personenaufzug gehört zum mietvertraglich vereinbarten Zustand der Mietsache
Die Rentnerin erhob daraufhin Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin gab ihr Recht und verurteilte die Vermieterin zur Installation eines Aufzuges bis zum vierten Obergeschoss des Hauses. Zwischen den Parteien sei unstreitig, dass zu Beginn des Mietverhältnisses ein Personenaufzug bis zum 4. Obergeschoss im streitgegenständlichen Anwesen vorhanden war. Damit gehöre der Personenaufzug zum mietvertraglich vereinbarten Zustand der Mietsache, so das Gericht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22481
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.