21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 33732

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht München Urteil27.11.2023

Streit um Schadensersatz nach Verkehrsunfall auf Tankstel­len­geländeKein Anspruch auf zusätzlichen Schadensersatz mangels eindeutiger Beweislage

Das Amtsgericht München hatte über Schadens­ersatz­ansprüche aus einem Verkehrsunfall auf einem Tankstel­len­gelände im Münchener Westen zu entscheiden.

Wie sich der Unfall im Einzelnen ereignet hatte, war zwischen den Parteien streitig. Der Fahrer des klägerischen Fahrzeugs hatte bei der Tankstel­le­n­ausfahrt abgebremst, um vorfahrts­be­rech­tigten Verkehr passieren zu lassen. Anschließend kam es zur Kollision zwischen den Fahrzeugen. Streitig war, wer aufgefahren ist. Die Klägerin behauptete, das Beklag­ten­fahrzeug sei aufgefahren. Die Beklagten behaupteten hingegen, beide Fahrzeuge seien zunächst stehen geblieben. Das klägerische Fahrzeug habe anschließend plötzlich und unvermittelt zurückgesetzt und sei dem Beklag­ten­fahrzeug auf die Frontstoßstange aufgefahren. Außer­ge­richtlich wurde der Schaden bereits zu 50 % durch die Haftpflicht­ver­si­cherung des Beklag­ten­fahrzeugs reguliert. Die Klägerin machte mit ihrer Klage weiteren Schadensersatz in Höhe von 1.863,17 EUR geltend.

AG weist zusätzliche Schaden­s­er­satz­for­derung ab

Das Gericht wies die Klage ab. Die Klagepartei hat gegen die Beklagten keinen weiteren Schaden­s­er­satz­an­spruch. Es ist nicht aufklärbar, ob das Beklag­ten­fahrzeug dem klägerischen Fahrzeug aufgefahren ist oder ob das klägerische Fahrzeug rückwärts gegen das Beklag­ten­fahrzeug gefahren ist. Trotz der Zeugenaussagen, einschließlich des Fahrers des klägerischen Fahrzeugs, der behauptete, das Beklag­ten­fahrzeug sei ihm ins Heck gefahren, und des informatorisch angehörten Beklagten, der aussagte, das klägerische Fahrzeug sei rückwärts auf ihn aufgefahren, konnte kein eindeutiger Beweis erbracht werden. Ein Sachver­ständiger erklärte zudem, dass technisch beide Unfallversionen möglich seien. Eine aktive Rückfahrt des klägerischen Fahrzeugs sei auch hinsichtlich der hier vorliegenden Fahrzeug­pa­rameter möglich. Mangels eindeutiger Beweislage und da beide Parteien glaubwürdig erschienen, entschied das Gericht auf eine hälftige Teilung der Haftung. Da bereits 50 % des Schadens erstattet wurden, besteht kein Anspruch auf weitere Zahlungen, und die Klage wurde abgewiesen.

Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33732

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI