21.11.2024
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Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.

Dokument-Nr. 4517

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Amtsgericht München Urteil20.03.2007

Kündigung aufgrund nicht verfügbarem DSL-Anschluss wirksamBezahlen muss nur der, der auch eine Leistung dafür erhält

Wenn der DSL-Anschluss nach einem Umzug in eine neue Wohnung nicht mehr funktioniert, muss für den Anschluss nicht mehr bezahlt werden. Diese Selbst­ver­ständ­lichkeit musste kürzlich das Amtsgericht München entscheiden.

Ein Anbieter von Telekom­mu­ni­ka­ti­o­ns­dienst­leis­tungen hatte mit dem späteren Beklagten einen Telekom­mu­ni­ka­ti­o­ns­dienst­leis­tungs­vertrag über einen DSL-Anschluss geschlossen. Später zog der Beklagte in eine neue Wohnung in einem neuen Ort um. An dem neuen Wohnort funktionierte der Anschluss aber nicht und der Anbieter konnte auch keine Abhilfe schaffen. Trotzdem wollte er weiter sein Geld. Darauf kündigte der Beklagte. Dies wollte wiederum der Anbieter nicht akzeptieren.

Das Amtsgericht München gab dem Beklagten Recht und wies die Klage ab. Ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, habe auch keinen Anspruch auf Gegenleistung. Die Kündigung sei wirksam gewesen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des AG München vom 09.07.2007

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