15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.
ergänzende Informationen

Amtsgericht München Urteil26.09.2011

Nachbar muss auf fremden Grundstück abgestellten Müll entfernenVerunreinigung des Nachba­r­grund­s­tückes stellt Eigen­tums­be­ein­träch­tigung dar

Wenn Müll auf einem fremden Grundstück abgeladen wird, dann liegt dabei eine Eigen­tums­be­ein­träch­tigung vor, auch wenn die Substanz der Sache nicht geschädigt wird. Der Eigentümer einer Sache hat einen Anspruch auf Unterlassung von Beein­träch­ti­gungen. Dies hat das Amtsgericht München in seiner Entscheidung bekannt gegeben.

Im vorliegenden Streitfall hat es zwischen zwei Nachbarn einer Reihen­hau­s­anlage schon seit geraumer Zeit immer mal wieder Streitigkeiten gegeben.

Nach 4-tägiger Abwesenheit Eigentümer findet Müllberg vor

Als der Eigentümer eines der Grundstücke nach einer 4-tägigen Abwesenheit mit seiner Ehefrau wieder nach Hause kam, stellte er fest, dass auf seiner Terrasse ein Berg Hausmüll abgeladen worden war. Eine andere Nachbarin teilte ihm mit, dass sie, als sie auf ihre Katze wartete, beobachtet hatte, wie der Nachbar, mit dem er in Streit lag, in der Nacht einen Müllsack auf die Terrasse geworfen hatte. Sie hatte den Zustand auch sofort fotografiert.

Grund­s­tücks­ei­gentümer verlangt bei vorangegangenen Vorfall Unter­las­sungs­er­klärung

Nachdem die Zeugin ca. zwei Monate vor dem Vorfall den gleichen Nachbarn gehört hatte, wie er ankündigte, dass er das Nachbargrundstück "zumüllen" wolle und sich kurze Zeit darauf auch Müll auf der Terrasse des anderen Nachbarn befand, verlangte letzterer eine Unter­las­sungs­er­klärung von ihm, in der er erklären sollte, dass so etwas nicht mehr vorkommen werde.

AG: Kläger hat Anspruch auf Unterlassung von Beein­träch­ti­gungen

Diese erhielt er jedoch nicht. Deshalb erhob er eine Unter­las­sungsklage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin gab ihm Recht:

Der Kläger habe gegen den Beklagten einen Anspruch auf Unterlassung von Beein­träch­ti­gungen seines Eigentums. Eine Beein­träch­tigung sei jeder Eingriff in die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers. Eine solche liege auch vor, wenn der Eigentümer keine Kenntnis davon habe und wenn eine Einwirkung auf die Substanz des Eigentums nicht gegeben sei. Das Abladen von Müll auf dem Grundstück des Klägers falle somit darunter.

Bei Wieder­ho­lungstat drohen 250.000,- € Ordnungsgeld

Die Nachbarin habe den Beklagten bei der Tat beobachtet, so dass keine Zweifel daran bestünden, dass er der Verunreiniger gewesen war. Ebenso habe sie die Drohungen vor zwei Monate gehört. Damals habe sie zwar nicht gesehen, dass der Beklagte Müll geworfen habe. Es sei aber anschließend Unrat auf der Terrasse gelegen. Das Gericht gehe daher davon aus, dass der Beklagte auch damals schon der Täter war und eine solche Tat wiederholen könnte. Er sei daher zur Unterlassung zu verurteilen. Gleichzeitig sei ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, anzudrohen, sollte er ein weiteres Mal Müll im Garten seines Nachbarn abladen.

Quelle: Amtsgericht München/ ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12596

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI