26.12.2024
26.12.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 12328

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht München Urteil12.05.2011

Fotos im falschen Format erstellt – Fotograf hat keinen Anspruch auf BezahlungFotograf muss bei Unklarheiten hinsichtlich des Formats der Fotos gegebenenfalls beim Kunden nachfragen

Ist für einen Fotografen eindeutig erkennbar und offensichtlich, dass eine Aufnahme im Querformat gewünscht ist, wird dieses Format Vertragsinhalt, auch wenn dies nicht eindeutig schriftlich vereinbart wurde. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Fall erhielt ein Fotograf im Juli 2010 eine Mail eines Kunden, der ihm mitteilte, er benötige für einen Archi­tek­tur­ka­lender ein Bild eines bestimmten Hotels. Als Format gab er folgende Maße an: mindestens 440 x 320 mm in 300 dpi. Darüber hinaus bekam er von dem Auftraggeber eine Datei, in der die Bilder des im Vorjahr herausgegebenen Kalenders gespeichert waren. Dort waren jeweils Bilder von Bauwerken im Querformat zu sehen.

Fotograf erstellt Fotos im Hoch- und nicht im Querformat

In der darauf folgenden Zeit übermittelte der Fotograf zwei Fotos im Hochformat und eines im Querformat mit dem bemerken, diese stellten nur ein paar Impressionen dar und er habe „nur draufgehalten“. Der Auftraggeber suchte sich aus den Fotos eine Perspektive des Gebäudes aus und teilte mit, dass diese „ganz gut wäre“. Im Anschluss daran sandte der Fotograf dem Kunden mehrere Fotos im Hochformat und berechnete dafür 642,60 Euro brutto.

Auftraggeber erbittet wegen des falschen Formats Nachbesserung des Fotografen

Die Fotos wollte der Auftraggeber aber nicht annehmen, schließlich habe er Fotos im Querformat bestellt. Er bat den Fotografen um Nachbesserung. Dies lehnte dieser aber ab. Der Fotograf war der Auffassung, eine Aufnahme im Querformat sei nicht beauftragt worden.

Wunsch des Kunden zur Erstellung der Aufnahmen im Querformat war für Fotografen eindeutig erkennbar und offensichtlich

Er erhob Klage vor dem Amtsgericht München. Der zuständige Richter wies die Klage jedoch ab. Der Kläger schulde die Herstellung einer Aufnahme im Querformat. Dabei könne die Frage dahinstehen, ob es auch bei Fotografen allgemein üblich sei, bei Formatangaben zunächst die Breite und dann die Höhe des gewünschten Bildes zu nennen. Im vorliegenden Fall sei es für den Fotografen eindeutig erkennbar und offensichtlich gewesen, dass eine Aufnahme im Querformat gewollt gewesen sei. Bereits mit der Formatangabe sei ihm eine Datei mit den Bildern des Vorjah­res­ka­lenders übermittelt worden. Es habe sich dabei um Kalenderblätter mit 12 farbigen Bildern von Bauwerken gehandelt, die sämtlich im Querformat gefasst waren. Es sei zwar richtig, dass der Kläger auch Bilder im Hochformat zur Ansicht verschickt habe und der Auftraggeber eines davon herausgesucht hatte. Dabei sei es aber nur um die Frage der Perspektive gegangen. Eine abweichende Vereinbarung von dem ursprünglichen Auftrag (Querformat) sei nicht getroffen worden. Sollte sich der Fotograf nicht sicher gewesen sein, hätte er nachfragen müssen.

Fotograf hat keinen Anspruch auf Bezahlung

Der Kläger habe den Auftrag daher nicht ordnungsgemäß erfüllt und habe aus diesem Grunde keinen Anspruch auf die Bezahlung.

Quelle: Amtsgericht München/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12328

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI