18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.

Dokument-Nr. 23227

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht München Urteil12.04.2016

Behauptete Vaterschaft kann das Allgemeine Persönlichkeits­recht verletzenNachweis über Vaterschaft muss erbracht sein

Die Behauptung einer Mutter, dass ein Mann der Vater ihres Kindes sei, ohne dass dies bewiesen ist, verletzt das Allgemeine Persönlichkeits­recht des Mannes. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Im vorliegenden Fall lernte der Kläger aus Saudi-Arabien während eines beruflichen Aufenthalts in München im Jahr 2011 eine Münchnerin kennen, die im Jahr 2012 eine Tochter zur Welt brachte. Die Münchnerin behauptet in der Folgezeit immer wieder auch über soziale Medien, dass der Kläger der Vater ihrer Tochter sei. Über soziale Medien veröffentlichte sie Bilder des Klägers und Bilder ihrer Tochter, die sie mit "Tochter des (Name des Klägers)" untertitelte.

Kläger bestreitet Vaterschaft

Der Kläger bestreitet, der Vater zu sein und fühlt sich durch die Veröf­fent­li­chungen in seinem allgemeinen Persön­lich­keitsrecht verletzt.

Mutter u.a. zum Widerruf der Behauptungen verurteilt

Der Kläger erhob Klage vor dem Amtsgericht München. Dieses verurteilte die beklagte Münchnerin. Sie darf nicht mehr die Behauptung aufstellen, dass der Kläger der Vater ihrer Tochter ist und sie darf keine Abbildungen des Klägers in den sozialen Medien veröffentlichen und muss ihre Behauptung widerrufen.

Allgemeines Persön­lich­keitsrecht überwiegt Meinungs­freiheit

Die Behauptung, der Kläger sei der Vater des Kindes, sei eine Tatsa­chen­be­hauptung, die auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen ist. Die Beweislast dafür habe die Münchnerin. Einen Nachweis über die Vaterschaft des Klägers hat die Beklagte jedoch nicht erbracht, so das Gericht. Die Äußerung berührt hingegen die Privatsphäre des Klägers. Hierbei handelt es sich um denjenigen Lebensbereich, zu dem andere Menschen nach der sozialen Anschauung nur insoweit Zugang haben, als ihnen der Betroffene Einblick gewährt. Im Rahmen der zu treffenden Inter­es­se­n­ab­wägung zwischen dem allgemeinen Persön­lich­keitsrecht des Klägers nach Art. 2 Abs. 1, Art. 1 GG und der Meinungs­freiheit der Beklagten nach Art. 5 GG überwiegt ersteres, da die Beklagte die Wahrheit ihrer Behauptung nicht nachgewiesen hat und ein öffentliches Interesse an der Verbreitung der Behauptung nicht besteht. Bei der Äußerung handele es sich nicht um einen einmaligen Ausrutscher, sondern um eine mehrmals begangene Verletzung. Nach Ansicht des Gerichts besteht daher die begründete Besorgnis, dass in Zukunft gegen eine bestehende Unter­las­sungs­pflicht wiederholt verstoßen wird.

Veröf­fent­lichung und Verbreitung von Abbildungen des Klägers stellt Rechts­ver­letzung dar

Zu dem Verbot der Veröffentlichung von Bildern des Klägers führt das Gericht aus, dass durch die Veröf­fent­lichung bzw. Verbreitung der streit­ge­gen­ständ­lichen Abbildungen des Klägers ohne dessen Einwilligung in verschiedenen sozialen Medien hat die Beklagte eine Rechts­ver­letzung begangen wurde. Bildnisse dürften nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden, es sei denn, der Abgebildete ist eine Person der Zeitgeschichte. Umfasst wird insbesondere die Befugnis des Einzelnen, generell selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenze persönliche Sachverhalte offenbart werden, und selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen, so ein Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts.

Kläger hat Recht auf Widerruf

Das Urteil stellt zu dem Recht auf Widerruf der Behauptung fest, dass der Kläger von der Beklagten den Widerruf bzw. die Löschung der von ihr gemachten Äußerung, der Kläger sei Vater ihrer Tochter, verlangen kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Unter­las­sungs­pflicht sich nicht in bloßem Nichtstun erschöpft. Vom Schuldner kann vielmehr verlangt werden, mögliche und zumutbare Handlungen zur Beseitigung des Störungs­zu­stands vorzunehmen.

Quelle: Amtsgericht München/ ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23227

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI