18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Amtsgericht München Urteil12.06.2007

Oktoberfest ist kein rechtsfreier Raum: Schmerzensgeld nach Fall von einer SitzbankGrundsatz der Sorgfältigkeit und Umsichtigkeit gilt überall

Wer zum Schunkeln, Tanzen und Singen auf eine Bank steigt, riskiert das Gleichgewicht zu verlieren und haftet auch dann, wenn er durch einen Dritten gestoßen wird und dadurch jemand verletzt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Sowohl der spätere Kläger als auch die spätere Beklagte befanden sich Anfang Oktober letzten Jahres auf dem Oktoberfest in München und suchten dort das Bierzelt „Schottenhammel“ auf. Im Rahmen der allgemeinen Fröhlichkeit stieg die Beklagte auf ihre Sitzbank. Hinter ihr saß der Kläger. Als die Beklagte das Gleichgewicht verlor, fiel sie nach hinten auf den Rücken des Klägers. Dieser wollte zu diesem Zeitpunkt gerade aus dem Bierkrug trinken und stieß durch den Aufprall der Beklagten gegen diesen. Dadurch verletzte er sich an einem Zahn.

Der Kläger wollte nun von der Beklagten Schmerzensgeld von 1000 Euro. Diese weigerte sich zu zahlen. Sie sei nur deshalb nach hinten gefallen, weil sie ihrerseits von einem vorbei­ge­laufenen Besucher angerempelt und von der Bierbank gestoßen worden sei. Sie könne also nichts für die Verletzung.

Der zuständige Richter des Amtsgerichts München sprach dem Kläger 500 Euro Schmerzensgeld zu:

Zunächst sei festzuhalten, dass das Oktoberfest keinen rechtsfreien Raum darstelle. Auch dort gelte der Grundsatz, dass man sich sorgfältig und umsichtig zu verhalten habe. Zwar sei es mittlerweile auf dem Oktoberfest üblich, die Bänke nicht nur zum Sitzen, sondern auch zum Draufstehen zu benutzen. Trotzdem bedeute dies nicht, dass man dann keine Verantwortung für sein Verhalten habe. Man müsse die Umgebung beobachten und auch damit rechnen, dass man sein Gleichgewicht verlieren könne, sei es durch einen Rempler eines Dritten oder durch eigenes Verhalten. Daher hafte man auch, wenn dann tatsächlich der Fall eintrete, dass man auf einen anderen Gast stürze. Bei der Bemessung des Schmer­zens­geldes sei zu berücksichtigen, dass Verletzungen im Zahnbereich grundsätzlich sehr schmerzhaft seien, weil der Kopfbereich zu den schmerz­emp­find­lichsten Stellen des Körpers gehöre. Allerdings habe der Schaden durch eine Glättung der Kanten des Zahnes behoben werden können. Spätfolgen seien nicht zu befürchten. Außerdem trage der Geschädigte auch ein gewisses Mitverschulden, da auch er seine Umgebung zu beobachten habe und wisse, dass Personen, die hinter ihm auf der Bank stünden umfallen können. Insgesamt seien daher 500 Euro Schmerzensgeld angemessen.

Quelle: ra-online, AG München

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4857

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI