21.11.2024
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Dokument-Nr. 33534

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Amtsgericht München Urteil13.03.2023

Geldstrafe für gefälschte Studien­bescheinigungVerurteilung wegen Urkun­den­fäl­schung und „versuchter Steuer­hin­ter­ziehung in mittelbarer Täterschaft“

Das Amtsgericht München verurteilte einen 27-jährigen Mann wegen versuchter Steuer­hin­ter­ziehung in mittelbarer Täterschaft in Tateinheit mit Urkun­den­fäl­schung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro.

Der Angeklagte besuchte ab September 2018 eine Berufs­o­ber­schule in München, sein Vater erhielt monatlich Kindergeld. Im April 2019 brach der Angeklagte die Ausbildung ab, ohne dies dem Vater mitzuteilen. Als die Familienkasse Bayern Süd im Februar 2021 eine Studienbescheinigung für das Wintersemester 2019/2020 anforderte, änderte der Angeklagte das Datum seines letzten Zwischen­zeug­nisses, um den Schein zu erwecken, er besuche weiterhin die Berufs­o­ber­schule. Der Vater des Angeklagten teilte der Familienkasse in Unkenntnis der wahren Sachlage mit, dass der Angeklagte die Berufs­o­ber­schule im Wintersemester weiterhin besucht habe und legte als Nachweis den Scan des verfälschten Zeugnisses vor. Das Kindergeld wurde nach weiterer Sachaufklärung für den Zeitraum Mai 2019 bis einschließlich Dezember 2020 zurückgefordert.

Reue und Schuldeinsicht strafmildernd

Das Gericht führte im Rahmen der Strafzumessung insbesondere wie folgt aus: Zugunsten des Angeklagten [spricht] das von Reue und Schuldeinsicht getragene Geständnis. Die Steuerhinterziehung blieb im Versuchsstadium stecken. Außerdem war für den Angeklagten zu berücksichtigen, dass sich die Tat hinsichtlich der Urkundenfälschung im familiären Kontext abgespielt hatte. Sein Handeln war maßgeblich aus Scham motiviert. Der Angeklagte zeigte in der Haupt­ver­handlung den Willen, eine Therapie zu beginnen und sein Leben dadurch wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Zu seinen Lasten sprechen die relativ kurz zurückliegenden Vorstrafen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)

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