22.11.2024
22.11.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 26244

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht München Urteil25.04.2018

Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen versuchten Betrugs nach Bordellbesuch mit eigens hierfür gefertigtem FalschgeldGeldfälschung trotz dilettantischer Vorgehensweise kein Bagatellfall

Das Amtsgericht München hat einen 32-jährigen Maler wegen Geldfälschung und versuchten Betrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung verurteilt, nach dem der Mann versucht hatte, bei einem Bordellbesuch mit eigens hierfür gefertigtem Falschgeld zu bezahlen.

Im Jahr 2017 stellte der Verurteilte mithilfe seines Druckers zwei falsche 50 Euro-Banknoten her, wobei er die einzelnen Kopieblätter mit Malerleim halbwegs zu beidseitig bedruckten Scheinen verklebte.

Am Abend des 19. September 2017 übergab er in einem Bordell in Obersendling in München die beiden falschen unter einem echten 50 Euro - Geldschein an eine Prostituierte für einen mit ihr vereinbarten 45-minütigen vaginalen Verkehr. Bevor es zum Geschlechts­verkehr kam, erkannte sie aber, dass die übergebenen Geldscheine unecht waren und verständigte die Polizei.

Verurteilter gesteht Tat vor Gericht

Der Verurteilte hatte in der Haupt­ver­handlung wie bereits gegenüber der Polizei die Tat vollständig eingeräumt: "Es stimmt alles, ich habe die 50 Euro Geldscheine mit dem Drucker hergestellt. Ich wurde neugierig. Es war eine riesige Dummheit. Ich habe einen Leim zum Kleben genommen. Ein paar Ecken waren noch offen. Die Geldscheine waren speziell für den Besuch im Bordell angedacht. Ich habe einen echten 50er auf den Drucker gelegt."

Gericht verhängt Bewäh­rungs­strafe und Geldauflage

Das Amtsgericht München folgte dem Geständnis und hielt neben der Verhängung der Bewäh­rungs­strafe auch eine Geldauflage von 500 Euro in monatlichen Raten von je 50 Euro für geboten. Trotz der dilettantischen Vorgehensweise des Angeklagten handele es sich um keinen Bagatellfall. Zwar sei die Qualität der gefälschten Geldscheine eine solche, dass ihre Unechtheit bei näherem Hinsehen problemlos erkennbar sei. Mangels einer ordnungsgemäßen Verklebung hätten die Scheine auch nicht nahtlos aneinander gehaftet. Sie hätten jedoch Originalgröße gehabt und seien auch mit den Originalfarben einer 50 Euro Banknote versehen gewesen.

Verhältnismäßig geringe kriminelle Energie der Tat ist zu berücksichtigen

Zugunsten des Angeklagten spreche dabei sein vollum­fäng­liches Geständnis, welches von Reue und Schuldeinsicht geprägt gewesen sei. Weiter sei zugunsten des Angeklagten seine dilettantische Vorgehensweise zu berücksichtigen, sowie die verhältnismäßig geringe kriminelle Energie, die die Tat aufweise.

Vorstrafen des Angeklagten müssen ebenfalls berücksichtigt werden

Zu Lasten des Angeklagten spreche, dass es sich um zwei gefälschte Scheine und insgesamt 100 Euro, einen nicht unerheblichen Betrag gehandelt habe. Strafschärfend sei weiter zu berücksichtigen, dass der Angeklagte überdies ein weiteres Delikt in Tateinheit verwirklicht habe, den versuchten Betrug. Zu seinen Lasten seien weiter die Vorstrafen des Angeklagten zu berücksichtigen, auch wenn diese nicht einschlägig gewesen seien und es sich zum größten Teil um Klein­kri­mi­nalität gehandelt habe.

Zukünftige Begehung von Straftaten nicht wahrscheinlich

Nach Einschätzung des Gerichts handelte es sich hier um eine einmalige Verfehlung. Durch die ausgesprochene Strafe sei der Angeklagte daher hinreichend zu zukünftigem normkonformen Verhalten motiviert und es sei davon auszugehen, dass er zukünftig - auch ohne die Einwirkung des Strafvollzuges - keine weiteren Straftaten mehr begehe.

Quelle: Amtsgericht München/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26244

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI