21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 12387

Drucken
Urteil21.09.2000Amtsgericht Lichtenfels1 C 191/00
ergänzende Informationen

Amtsgericht Lichtenfels Urteil21.09.2000

Bei fehlender Mülltonne kann die Miete gemindert werden10 % Minderung sind bei erheblichen Unannehm­lich­keiten angemessen

Wenn die Hausmülltonne fehlt, so dass Mieter den Müll nicht entsorgen können, liegt ein Mietmangel vor. Eine Mietminderung von 10 % ist in diesem Fall angemessen. Dies entschied das Amtsgericht Lichtenfels.

Im zugrunde liegenden Fall bezog ein Mieter Wohnräum­lich­keiten in einem Schloss für die er monatlich 2.500,- DM Miete zahlte. Im Mietvertrag war nicht geregelt, ob der Vermieter eine Entsor­gungs­mög­lichkeit zur Verfügung stellen sollte. Der Mieter hatte laut Mietvertrag aber Nebenkosten zu zahlen. Ausgenommen von den Nebenkosten waren lediglich Wasser, Heizung und Strom.

Das Amtsgericht Lichtenfels folgerte hieraus, dass in den Nebenkosten auch Müllabgaben enthalten sein müssten, weil diese nicht explizit ausgenommen worden waren. Der Vermieter wäre daher verpflichtet gewesen, eine Mülltonne zur Verfügung zu stellen. Die fehlende Müllent­sor­gungs­mög­lichkeit stelle einen Mangel der Mietsache dar, für die hier eine Minderung von 10 % angemessen sei.

Die Minderung bestimme sich danach, inwieweit die Gebrauchs­mög­lichkeit der Mietsache durch das Fehlen der Entsor­gungs­mög­lichkeit herabgesetzt sei. Weil dem Mieter wegen der fehlenden Mülltonne erhebliche Unannehm­lich­keiten entstanden seien, sei die Minderung hier mit 10 % anzusetzen.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Lichtenfels (vt/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12387

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI