21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 16479

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Urteil18.04.1979Amtsgericht Leverkusen23 C 471/76
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1980, 163Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1980, Seite: 163
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Amtsgericht Leverkusen Urteil18.04.1979

Recht zur Mietminderung bei Feuchtigkeit in der WohnungMinderungsquote von 50 % kann gerechtfertigt sein

Besteht eine erhebliche Feuchtigkeit und Nässe in einer Wohnung, kann eine Minderungsquote von 50 % gerechtfertigt sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Leverkusen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die Durch­feuch­tungen eines Teppichbodens und Tropfwasser durch eine Zimmerdecke ein Recht zur Mietminderung begründet.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Leverkusen stellte fest, dass aufgrund der eheblichen Feuchtigkeit und Nässe in der Wohnung ein Recht zur Mietminderung bestand. Das Gericht hielt dabei eine Minderungsquote von zumindest 50 % für gerechtfertigt.

Quelle: Amtsgericht Leverkusen, ra-online (zt/WuM 1980, 163/rb)

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