Dokument-Nr. 11414
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- MM 1999, 230Zeitschrift: Mietrechtliche Mitteilungen. Beilage zu Mieter Magazin (MM), Jahrgang: 1999, Seite: 230
- WuM 1999, 363Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1999, Seite: 363
- ZMR 1999, 262Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 1999, Seite: 262
Amtsgericht Köln Urteil06.04.1998
Mietminderung bei Ameisen in der Wohnung: Keine Mietminderung bei vereinzelt auftretenden SpäherameisenUnerhebliche Beeinträchtigung
Treten in einer Mietwohnung gelegentlich vereinzelt Ameisen auf, so stellt dies keinen ausreichenden Grund für eine Mietminderung dar. Es handelt sich um eine unerhebliche Beeinträchtigung. Dies entschied das Amtsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall traten in einer Wohnung vereinzelt Ameisen auf. Der Mieter zählte im Juni an sieben Tagen jeweils eine bzw. zwei Ameisen. Im Juli sah er an drei Tagen jeweils eine bis zwei Ameisen. Im August konnte er an zwei Tagen Ameisen ausmachen. Im September sah er an einem Tag sogar drei Ameisen an einem weiteren Tag "nur" zwei Ameisen. Im Oktober sah er an "nur" einem Tag gleich vier Ameisen. Im November dagegen plagten ihn an drei Tagen jeweils eine Ameise.
Mieter sieht Ameisenplage und Mietmangel
Der Mieter sah in dem Ameisenaufkommen einen Mietmangel und behielt einen Teil der Miete ein. Hiergegen klagte der Vermieter und verlangte Nachzahlung des einbehaltenen Mietbetrages.
AG Köln: Völlig unerhebliche Beeinträchtigung
Das Amtsgericht Köln gab dem Vermieter Recht. Es konnte keinen Mietmangel erkennen. Bei dem dargestellten Ameisenaufkommen in der Wohnung handele es sich lediglich um eine völlig unerhebliche Beeinträchtigung. Es liege ein nur geringes Auftreten der Ameisen vor.
Mieter glaubt an "Späherameisen" und spricht von Vorhut für eine Ameisenbesiedlung
Dem Mieter halfen auch seine Ausführungen zu "Späherameisen" nicht. Das Gericht konnte nicht nachvollziehen, dass es sich bei den Ameisen um "Späherameisen" handele, die möglicherweise nur eine Vorhut für eine spätere Besiedlung des Gebietes seien.
Kein Mietmangel ohne konkrete Besiedlung durch Ameisen
Das Gericht stellte fest, dass ohne eine konkrete Ameisenbesiedlung bzw. einem vermehrten Auftreten von Ameisen der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht beeinträchtigt sei.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Köln (zt/ZMR 99, S. 262/pt)
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