15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 11414

Drucken
Urteil06.04.1998Amtsgericht Köln213 C 548/97
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MM 1999, 230Zeitschrift: Mietrechtliche Mitteilungen. Beilage zu Mieter Magazin (MM), Jahrgang: 1999, Seite: 230
  • WuM 1999, 363Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1999, Seite: 363
  • ZMR 1999, 262Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 1999, Seite: 262
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Köln Urteil06.04.1998

Mietminderung bei Ameisen in der Wohnung: Keine Mietminderung bei vereinzelt auftretenden SpäherameisenUnerhebliche Beein­träch­tigung

Treten in einer Mietwohnung gelegentlich vereinzelt Ameisen auf, so stellt dies keinen ausreichenden Grund für eine Mietminderung dar. Es handelt sich um eine unerhebliche Beein­träch­tigung. Dies entschied das Amtsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall traten in einer Wohnung vereinzelt Ameisen auf. Der Mieter zählte im Juni an sieben Tagen jeweils eine bzw. zwei Ameisen. Im Juli sah er an drei Tagen jeweils eine bis zwei Ameisen. Im August konnte er an zwei Tagen Ameisen ausmachen. Im September sah er an einem Tag sogar drei Ameisen an einem weiteren Tag "nur" zwei Ameisen. Im Oktober sah er an "nur" einem Tag gleich vier Ameisen. Im November dagegen plagten ihn an drei Tagen jeweils eine Ameise.

Mieter sieht Ameisenplage und Mietmangel

Der Mieter sah in dem Ameisen­auf­kommen einen Mietmangel und behielt einen Teil der Miete ein. Hiergegen klagte der Vermieter und verlangte Nachzahlung des einbehaltenen Mietbetrages.

AG Köln: Völlig unerhebliche Beein­träch­tigung

Das Amtsgericht Köln gab dem Vermieter Recht. Es konnte keinen Mietmangel erkennen. Bei dem dargestellten Ameisen­auf­kommen in der Wohnung handele es sich lediglich um eine völlig unerhebliche Beein­träch­tigung. Es liege ein nur geringes Auftreten der Ameisen vor.

Mieter glaubt an "Späherameisen" und spricht von Vorhut für eine Ameisen­be­siedlung

Dem Mieter halfen auch seine Ausführungen zu "Späherameisen" nicht. Das Gericht konnte nicht nachvollziehen, dass es sich bei den Ameisen um "Späherameisen" handele, die möglicherweise nur eine Vorhut für eine spätere Besiedlung des Gebietes seien.

Kein Mietmangel ohne konkrete Besiedlung durch Ameisen

Das Gericht stellte fest, dass ohne eine konkrete Ameisen­be­siedlung bzw. einem vermehrten Auftreten von Ameisen der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht beeinträchtigt sei.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Köln (zt/ZMR 99, S. 262/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11414

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI