Amtsgericht Köln Urteil03.06.1981
Mietminderung bei Entzug der GartennutzungGartenentzug stellt Mietmangel dar
Ein Mieter kann die Miete mindern, wenn ihm der mitvermietete Garten entzogen wird. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall war einem Mieter per Mietvertrag erlaubt worden, den Garten zu nutzen. Später entzog der Vermieter dem Mieter den Garten.
Das Amtsgericht Köln urteilte, dass dem Mieter ein Minderungsrecht zusteht, wenn der Vermieter die einmal eingeräumte Gartennutzung entzieht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2012
Quelle: ra-online, AG Köln (zt/WM 1982, S. 226/pt)