Dokument-Nr. 14846
Permalink https://urteile.news/
- WuM 1981, 183Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1981, Seite: 183
Amtsgericht Köln Urteil02.07.1980
Wohnhaus muss für Mieter auch über Kellereingang zugänglich seinBesondere vertragliche Vereinbarung nicht erforderlich
Der Zugang zum Wohnhaus muss auch ohne besondere vertragliche Vereinbarung über den Keller möglich sein. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall waren die Kläger Mieter einer Wohnung der Beklagten. Zum Haus gehörte ein Garten. Über diesen gelangte man durch einen Kellereingang in das Haus. Die Beklagten verschlossen den Garten durch ein Tor. Dadurch gelangten die Kläger über den Garten nicht mehr zu dem Kellereingang.
Anspruch auf ungehinderten Zugang bestand
Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der Kläger. Die Beklagten seien gemäß § 535 BGB dazu verpflichtet gewesen, den Klägern einen Schlüssel des zum Garten des Hauses führenden Tors auszuhändigen und den Klägern ungehinderten Durchgang durch dieses Tor zum Kellereingang des Hauses zu gewähren. Denn dieser Zugang sei zum Transport von sperrigen Gütern erforderlich gewesen. Es sei daher auch nicht auf das Vorliegen einer besonderen vertraglichen Vereinbarung angekommen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2013
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1981, 183/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14846
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.