18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 11457

Drucken
Urteil08.08.2000Amtsgericht Köln208 C 164/00
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2001, 512Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2001, Seite: 512
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Köln Urteil08.08.2000

Gelegentlicher Hundeurin im Treppenhaus berechtigt nicht zur fristlosen KündigungFristgerechte Kündigung jedoch möglich

Befindet sich nur gelegentlich Hundeurin im Treppenhaus, so berechtigt dies den Vermieter nicht zu einer fristlosen Kündigung des Mietver­hält­nisses. Wiederholt sich dies jedoch regelmäßig, so kommt eine fristgerechte Kündigung in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wurde die Halterin eines Hundes fristlos gekündigt. Ihr Hund urinierte im Treppenhaus und bellte, wenn jemand an der Wohnungstür vorbeilief.

Kündigung unwirksam

Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Vermieterin. Die Fristlose Kündigung war unwirksam. Durch den Hund kam es zu keiner wesentlichen Beein­träch­tigung der Mitmieter oder der Mietsache selbst und der Hausfrieden wurde nicht nachhaltig gestört. Ein gelegentliches Anschlagen, insbesondere wenn jemand die Wohnungstür passierte, war nicht zu beanstanden und dauerte nicht lang. Auch das einmalige Auffinden von Hundekot im Hof, kann eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigen.

Hundeurin unangenehm und störend

Nach Auffassung des Amtsgerichts ist Hundeurin im Treppenhaus unangenehm und störend. Allerding war es hier nicht so gravierend, dass eine fristlose Kündigung darauf gestützt werden konnte. Die Beweisaufnahme zeugte, dass lediglich alle 2-3 Wochen einmal ein entsprechender Fleck vorlag. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der Urin sich am Rande der Treppe befand und man üblicherweise im Treppenhaus mit Schuhwerk läuft.

Sollte sich allerdings das Urinieren im Treppenhaus regelmäßig wiederholen, berechtigt dies den Vermieter zu einer ordentlichen Kündigung.

Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2001, 512/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11457

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI