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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 24994

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Urteil23.11.1979Amtsgericht Köln142b C 3678/78
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 1980, 645Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1980, Seite: 645
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Amtsgericht Köln Urteil23.11.1979

Von oben bis unten mit Pfützenwasser bespritzter Fußgänger hat Anspruch auf SchmerzensgeldBeein­träch­ti­gungen der Gesundheit und des Wohlbefindens

Wird ein Fußgänger aufgrund des Durchfahrens einer Pfütze von einem Autofahrer von oben bis unten mit schmutzigem Wasser bespritzt, so begründet der dadurch hervorgerufene Ekel eine nicht unerhebliche Beein­träch­tigung der Gesundheit und des Wohlbefindens. Dies kann ein Schmerzensgeld von 250 DM rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte im Jahr 1978 eine Fußgängerin in eine gerade angehaltene Straßenbahn einsteigen als sich ein Pkw zwischen ihr und der Straßenbahn schob und dabei durch eine Pfütze fuhr. Die Fußgängerin wurde infolge dessen von oben bis unten mit schmutzigem Wasser bespritzt. Aufgrund des dadurch hervorgerufenen Ekels klagte die Fußgängerin gegen den Autofahrer auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Bespritzens mit Schmutzwasser

Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe wegen des Bespritzens mit Schmutzwasser ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 250 DM zu. Der Beklagte habe durch seine erhebliche Rücksichts­lo­sigkeit die Gesundheit und das Wohlbefinden der Klägerin nicht unerheblich beeinträchtigt.

Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/NJW 1980, 645/rb)

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