15.11.2024
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Amtsgericht Köln Urteil24.04.2007

Trümmerurlaub: 50 Prozent Reisepreis-Minderung wegen Tsunami-SchädenDie Hälfte der Insel war ein Trümmerhaufen

Reisende können vom Reise­ver­an­stalter Geld zurückverlangen, wenn entgegen der Behauptung des Reise­ver­an­stalters am Ferienort nach einer Natur­ka­ta­s­trophe nicht wieder alles in Ordnung ist. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Im zugrun­de­lie­genden Fall hatte ein Familie Urlaub für die Zeit vom 02. bis 17.02.2005 auf der Malediven-Insel Lohifushi am 05.12.2004 also ca. drei Wochen vor der Flutwel­len­ka­ta­s­trophe in Ostasien gebucht. Die Reise kostete bei Unterbringung in einem Superiorzimmer mit Vollpension insgesamt 4.367,- EUR. Am 28.01.2005 fragte die Familie beim Reise­ver­an­stalter nach, ob die Schäden des Tsunamis beseitigt seien. Dieser antwortet, dass Lohifushi schon jetzt ohne weiteres als Urlaubsziel zu empfehlen sei und im April sämtliche Schäden der Flutkatastrophe beseitigt seien.

Trümmer und ständige Bauarbeiten

Tatsächlich waren bei der Ankunft 54 Bungalows völlig zerstört. Die Ostseite der Insel war mit Trümmer­grund­s­tücken übersät und die halbe Insel gesperrt. Es wurden Bauarbeiten durchgeführt und es gab rund um die Uhr erhebliche Lärmbe­läs­ti­gungen durch Bagger und Arbeiten mit Flex und Kreissägen. Auf die Beschwerde der Familien hin, war der Reise­ver­an­stalter nicht in der Lage, ein gleichwertiges Zimmer auf einer anderen Insel anzubieten.

50 % Minderung sind angemessen

Das Gericht entschied, dass die Familien den Reisepreis um 50 % mindern kann. Die Reise sei in einem dieser Quote entsprechenden Umfang nur mangelhaft erbracht worden, denn die hälfte der Insel sei nicht begehbar gewesen und es habe ständige Bauarbeiten und Lärmbe­läs­ti­gungen gegeben.

Reise­ver­an­stalter sicherte mangelfreie Reise zu

Schließlich habe der Reise­ver­an­stalter, der ohnehin eine mangelfreie Reise schuldete, vor der Reise zugesagt, dass im April sämtliche Spuren der Flutwelle beseitigt sein würden.

Quelle: ra-online

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