18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 8614

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht Hof Urteil04.09.2006

Unfallumstände können höheren Tarif für Mietwagen rechtfertigenVersicherung muss Kosten in voller Höhe übernehmen

Ein Geschädigter kann nach einem Verkehrsunfall dann einen Wagen mieten, dessen Kosten gegenüber dem Normaltarif erhöht sind, wenn ihm aufgrund der Umstände keine Alternative zur Verfügung steht. Dies entschied das Amtsgericht Hof.

Im zugrunde liegenden Fall verursachte eine Autofahrerin spät am Abend einen Unfall, bei dem ein parkendes Fahrzeug einen Totalschaden erlitt. Die Tochter der Besitzerin des Wagens war gezwungen, noch in derselben Nacht ein Pkw bei der Abschleppfirma zu mieten, da sie am nächsten Morgen mit dem Auto zu einem beruflich verpflichtenden Seminar in eine andere Stadt fahren musste und anschließend zu ihrem Heimatort weiter reisen wollte. Da sie den Wagen in der Nacht mietete, hatte sie den gegenüber dem regulären Tarif höheren Unfallersatztarif zu zahlen. Von den in zwei Wochen Leihdauer entstandenen Mietwagenkosten in Höhe von rund 2.000 Euro zahlte die Versicherung der Unfall­ve­r­ur­sa­cherin der Betroffenen jedoch nur rund 1.000 Euro. Sie klagte auf Zahlung auch des restlichen Betrags.

Einholen von Vergleichs­an­geboten nur bei längerer Mietdauer erforderlich

Die Klägerin erhielt Recht. Ein Geschädigter sei grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten für die Beseitigung des Schadens so zu gestalten, wie es ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch täte, erklärten die Richter. Dies sei der Fall gewesen. Die Umstände hätten es gerechtfertigt, dass die Frau den Mietwagen zu einem erhöhten Tarif angemietet hätte. Nach Auffassung des Gerichts könnte unter Umständen bei einer sehr langen Mietdauer die Pflicht entstehen, Vergleichs­an­gebote einzuholen. Bei einer Mietdauer von 14 Tagen gelte das jedoch nicht.

Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8614

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI