Amtsgericht Hof Urteil04.09.2006
Unfallumstände können höheren Tarif für Mietwagen rechtfertigenVersicherung muss Kosten in voller Höhe übernehmen
Ein Geschädigter kann nach einem Verkehrsunfall dann einen Wagen mieten, dessen Kosten gegenüber dem Normaltarif erhöht sind, wenn ihm aufgrund der Umstände keine Alternative zur Verfügung steht. Dies entschied das Amtsgericht Hof.
Im zugrunde liegenden Fall verursachte eine Autofahrerin spät am Abend einen Unfall, bei dem ein parkendes Fahrzeug einen Totalschaden erlitt. Die Tochter der Besitzerin des Wagens war gezwungen, noch in derselben Nacht ein Pkw bei der Abschleppfirma zu mieten, da sie am nächsten Morgen mit dem Auto zu einem beruflich verpflichtenden Seminar in eine andere Stadt fahren musste und anschließend zu ihrem Heimatort weiter reisen wollte. Da sie den Wagen in der Nacht mietete, hatte sie den gegenüber dem regulären Tarif höheren Unfallersatztarif zu zahlen. Von den in zwei Wochen Leihdauer entstandenen Mietwagenkosten in Höhe von rund 2.000 Euro zahlte die Versicherung der Unfallverursacherin der Betroffenen jedoch nur rund 1.000 Euro. Sie klagte auf Zahlung auch des restlichen Betrags.
Einholen von Vergleichsangeboten nur bei längerer Mietdauer erforderlich
Die Klägerin erhielt Recht. Ein Geschädigter sei grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten für die Beseitigung des Schadens so zu gestalten, wie es ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch täte, erklärten die Richter. Dies sei der Fall gewesen. Die Umstände hätten es gerechtfertigt, dass die Frau den Mietwagen zu einem erhöhten Tarif angemietet hätte. Nach Auffassung des Gerichts könnte unter Umständen bei einer sehr langen Mietdauer die Pflicht entstehen, Vergleichsangebote einzuholen. Bei einer Mietdauer von 14 Tagen gelte das jedoch nicht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2009
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte