18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 11411

Drucken
Urteil24.02.1986Amtsgericht Hannover548 C 10867/85
ergänzende Informationen

Amtsgericht Hannover Urteil24.02.1986

5 % Mietminderung bei eingeschränkter Nutzungs­mög­lichkeit des KellersZwei Schränke des Vermieters stehen im Mieterkeller und schränken die Nutzung ein

Wenn der Kellerraum nicht voll nutzbar ist, kann die Miete um 5 % gemindert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.

Im zugrunde liegenden Fall fand ein Mieter bei der Anmietung einer Wohnung verschiedene Gegenstände vor: zwei Schränke, einen elektrischen Grill, eine Spüle. Trotz Aufforderung durch den Mieter entfernte der Vermieter die Gegenstände nicht. Daher ließ der Mieter die Möbel auf eigene Kosten in seinen Keller stellen. In der Folgezeit holte der Vermieter lediglich die Spüle und den Grill aus dem Keller ab, während die anderen Möbelstücke trotz mehrfacher Aufforderung im Keller verblieben.

Der Mieter kürzte wegen der eingeschränkten Nutzungs­mög­lichkeit des Kellers die Miete um 5 %.

Gericht: 5 % Mietminderung bei nicht vollnutzbaren Kellerraum angemessen

Zu Recht, urteilte das Amtsgericht Hannover. Für den nicht vollnutzbaren Kellerraum sei eine Mietminderung von 5 % angemessen. Es liege auf der Hand, dass zwei Schränke die Kellernutzung eingeschränkten, führte das Gericht aus. Der Minderungssatz von 5 % sei angemessen und auch geeignet, den entsprechenden Druck auf den Vermieter auszuüben, damit er diesem Mangel abhelfe.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Hannover (vt/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11411

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI