15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 24779

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Beschluss22.12.1983Amtsgericht Hannover514 C 18524/83
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1984, 196Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1984, Seite: 196
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ergänzende Informationen

Amtsgericht Hannover Beschluss22.12.1983

Beheizung einer MietwohnungRaumtemperatur muss nachts mindestens 17 Grad betragen

Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass die Raumtemperatur in einer Mietwohnung nachts mindestens 17 Grad betragen muss.

Das Amtsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass die Heizungsanlage so in Betrieb zu halten ist, dass in der Mietwohnung in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr eine Raumtemperatur von mindestens 17 Grad erzielt wird.

Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/WM 84, 196/pt)

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