18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 33787

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht Hannover Urteil22.02.2024

"Französisches Bett" stellt kein Doppelbett darSchadenersatz wegen zu schmalem Hotelbett - Reisemangel

Ein als Doppelbett vermietetes Hotelbett muss breiter als 1,40 Meter sein. Erfüllt es diese Anforderung nicht, haben Reisende einen Anspruch auf Schadenersatz in Form einer Reise­preis­min­derung. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

Vorliegend hatten drei erwachsene Personen gemeinsam ein Dreibettzimmer gebucht. Zur Verfügung gestellt wurde ihnen ein Zimmer, das über zwei Betten mit einer Breite von jeweils 1,40 m verfügte. Somit mussten zwei der Mitreisenden sich mit jeweils 70 Zentimetern Breite begnügen. Dagegen klagte der Mann und bekam vom Amtsgericht Hannover Recht.

AG bejahrt Anspruch auf Reise­preis­min­derung

Das Amtsgericht entschied, dass Reisende jedenfalls in einem Hotel, das der Reise­ver­an­stalter selbst mit fünf „Sonnen“ bewertet, für jeden Reisenden mit einem Schlafplatz von mehr als 70 cm Breite rechnen dürfen. Weil diese Ausstattung nicht der vertraglichen Vereinbarung entsprach, erhalten die beiden Reisenden, die sich ein Bett teilen müssen, nun 15 % des auf sie entfallenden Reisepreises zurück.

Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33787

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI