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Dokument-Nr. 34697

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Urteil16.12.2024Amtsgericht Hannover224 Ls 74/24
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Amtsgericht Hannover Urteil16.12.2024

Polizeibeamter bot Kfz-Kennzei­che­n­ab­fragen auf Handels­plattform crimemarket.is anBestechlichkeit eines ehemaligen Polizeibeamten

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Hannover hat mit Urteil vom 16.12.2024 einen 28-jährigen ehemaligen Polizeibeamten wegen Bestechlichkeit im besonders schweren Fall in 5 Fällen zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von 1 Jahr und 11 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Zudem wurde eine Einzie­hungs­ent­scheidung über 185,00€ sowie die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 24.421,92€ angeordnet.

Der Angeklagte, der aufgrund seiner Tätigkeit als Polizeibeamter zunächst in einem Polizei­kom­mis­sariat im Osten der Region Hannovers und anschließend in der Cyberabteilung beim Zentralen Kriminaldienst Hannover Zugriff auf sämtliche dortigen Abfragesysteme hatte, tätigte im Zeitraum von Dezember 2022 bis Anfang April 2023 in mindestens fünf Fällen Abfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt, dem Einwoh­ner­meldeamt und dem Auskunftssystem der Polizei. Die hierdurch erlangten Informationen verkaufte er über die mittlerweile beschlagnahmte Handels­plattform crimemarket.is und erhielt im Gegenzug Zahlungen in Bitcoins.

Das Interesse der Käufer bestand u.a. darin, zivile Fahrzeuge der Polizei als auch Kennzeichen von beliebigen Personen, an denen ein weitergehendes Interesse besteht, enttarnen zu können. In den fünf festgestellten Fällen fragte der Angeklagte stets amtliche Kennzeichen ab und übermittelte die jeweiligen Informationen an die unbekannten Abnehmer weiter. Dabei übersandte er sich u.a. gefertigte Screenshots an seinen privaten Mail-Account.

Der Angeklagte erhielt für seine Abfragen Beträge zwischen 35,00€ und 150,00€. Hierbei orientierte er sich an Preisen eines unbekannt gebliebenen Dritten, der ebenfalls Abfragen dieser Art anbot. Der Verdacht gegen den Angeklagten erhärtete sich, nachdem durch das LKA Brandenburg in Zusammenarbeit mit der General­staats­an­walt­schaft Frankfurt "Scheinkäufe" durchgeführt worden, die in Verknüpfung der dienstlichen Abfragen mit den Angeboten unter seinem Plattform-Nutzernamen Rückschlüsse auf ihn zuließen. Die weiteren Ermittlungen führte zunächst die Staats­an­walt­schaft Mannheim und sodann die Staats­an­walt­schaft Hannover.

Ausgehend von den eingehenden Zahlungen auf seiner Bitcoin-Adresse ergab sich der Verdacht auf insgesamt 143 gekaufte Auskünfte, wofür der Angeklagte einen Betrag von mindestens 24.421,92€ erhielt. Dieser Betrag wurde durch das Urteil eingezogen. Der Angeklagte, dessen Laufbahn im Oktober 2017 im Vorbe­rei­tungs­dienst als Anwärter des Polizei­voll­zugs­dienstes begann, ist auf eigenen Antrag mit der Bitte um Verzeihung für seine Taten zum 31.05.2023 aus dem Beamten­ver­hältnis entlassen worden. Zwischen­zeitlich erging ein Rückfor­de­rungs­be­scheid für die Anwär­ter­grund­beträge über 17.631,13€.

Der Angeklagte, der sich zwischen­zeitlich aufgrund eines Haftbefehls des ursprünglich zuständigen Amtsgerichts Mannheims vom 08.05.2023 bis 19.05.2023 Tage in Unter­su­chungshaft befand, zeigte sich vor dem Schöffengericht einsichtig und geständig. Dem Angeklagten wurde aufgegeben, in der dreijährigen Bewährungszeit einen Betrag in Höhe von 3.000,00€ an die Landeskasse zu zahlen. Der außer Vollzug gesetzte Haftbefehl wurde aufgehoben.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (pm/pt)

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