Dokument-Nr. 33223
Permalink https://urteile.news/
Amtsgericht Hanau Urteil07.07.2023
In Mietspiegel geregelter Zuschlag für Einfamilienhäuser gilt auch für DoppelhaushälftenDoppelhaushälften geltend als Einfamilienhäuser
Ist in einem Mietspiegel geregelt, dass für Einfamilienhäuser ein Zuschlag geltend gemacht werden kann, so gilt dies auch für Doppelhaushälften. Denn dabei handelt es sich um Einfamilienhäuser im Sinne des Mietspiegels. Dies hat das Amtsgericht Hanau entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Doppelhaushälfte in Hessen im Jahr 2023 über eine Mieterhöhung. Der örtliche Mietspiegel sah für Einfamilienhäuser einen Zuschlag von 25 % vor. Diesen machte die Vermieterin auch geltend. Die Mieter wiederum meinten, dass der Zuschlag nur für freistehende Einfamilienhäuser gelte. Die Vermieterin erhob schließlich Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung.
Zuschlag für Einfamilienhäuser gilt auch für Doppelhaushälften
Das Amtsgericht Hanau entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe der Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung zu. Der Zuschlag von 25 % gelte auch für Doppelhaushälften. Denn eine Doppelhaushälfte sei als Einfamilienhaus im Sinne des Mietspiegels zu werten. Es sei nicht das Vorliegen eines freistehenden Einfamilienhauses erforderlich. Würde man dies anders sehen, wären nicht freistehende Einfamilienhäuser gar nicht erfasst, was mit dem Zweck des Mietspiegels nicht vereinbar wäre.
Vorzüge einer Doppelhaushälfte rechtfertigen Zuschlag
Zudem gab das Amtsgericht zu bedenken, dass eine Doppelhaushälfte gegenüber einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus über Vorzüge verfüge, die den Zuschlag rechtfertigen. So müsse der Mieter einer Doppelhaushälfte keinen anderen Mieter etwa im Treppenhaus dulden. Auch könne er üblicherweise einen Garten nutzen, was sich ebenfalls in einem höheren Gebrauchswert niederschlägt. Soweit angeführt wurde, dass der Mieter eines freistehenden Einfamilienhauses mit Blick auf Lärm und Geruchsentwicklung größere Freiheiten habe, gab das Gericht zu beachten, dass auch für den Mieter eines freistehenden Einfamilienhauses nachbarliche Rücksichtnahmepflichten gelten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2023
Quelle: Amtsgericht Hanau, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33223
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.