21.11.2024
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Dokument-Nr. 32432

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Amtsgericht Hamburg Urteil26.10.2022

Flugge­sell­schaft kann rechtzeitiges Erscheinen der Fluggäste nicht pauschal mit Nichtwissen bestreitenSpezifischer Vortrag ist möglich

Eine Flugge­sell­schaft kann das rechtzeitige Erscheinen der Fluggäste zur Flugabfertigung nicht pauschal mit Nichtwissen bestreiten. Vielmehr ist ihr ein spezifischer Vortrag dazu möglich. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten zwei Frauen vor dem Amtsgericht Hamburg eine Ausgleichszahlung, weil ihr Flug von Hamburg nach Hurghada im Februar 2020 mit einer Verspätung von 16 Stunden das Ziel erreichte. Die Flugge­sell­schaft hielt den Anspruch für nicht gegeben. Ihrer Meinung nach müssen die Fluggäste darlegen, dass sie sich rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden hätten.

Anspruch auf Ausgleichs­zahlung wegen Flugverspätung

Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Fluggäste. Ihnen stehe nach Art. 7 der Flugga­st­rech­te­ver­ordnung der Anspruch auf Ausgleichs­zahlung zu. Es sei davon auszugehen, dass sich die Flugreisenden rechtzeitig vor Abfertigung des Fluges eingefunden haben. Das Bestreiten der Flugge­sell­schaft erfolge insoweit ins Blaue hinein. Es habe für die Flugge­sell­schaft die Möglichkeit bestanden entsprechende Kenntnis zu erlangen. So müssen Flugreisende mit ihrer Bordkarte die Sicher­heits­schleuse passieren. Zudem geben sie regelmäßig Gepäck auf.

Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

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