15.11.2024
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Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 13552

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Urteil10.07.1995Amtsgericht Hamburg49 C 1977/94
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1995, 652Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1995, Seite: 652
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Amtsgericht Hamburg Urteil10.07.1995

Kürzung einer Hecke berechtigt nicht zur MietminderungHecke muss regelmäßig gekürzt werden

Wird die Hecke im Vorgarten eine Mietwohnung gekürzt, so stellt dies keinen zur Mietminderung berechtigter Mangel der Mietsache dar. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Mietwohnung ihren Mietzins wegen der Kürzung einer Hecke im Vorgarten. Der Vermieter verlangte daraufhin Zahlung des gesamten Mietzinses.

Mieter kein Anspruch auf ständig gleichartige Bepflanzung

Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Vermieters. Die Kürzung einer Hecke im Vorgarten der streit­ge­gen­ständ­lichen Wohnung stellte keinen Mangel der Mietsache dar. Die Bepflanzung eines Gartens ist naturgemäß Veränderungen unterworfen, so dass die Mieter keinen Anspruch auf ständig gleichartige Gestaltung des Gartens haben. Insbesondere muss eine Hecke aus gärtnerischer Sicht und aus Gründen des Nachbarrechts hin und wieder gekürzt werden. Mit einer solchen Kürzung müssen die Mieter rechnen.

Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 1995, 652/rb)

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