21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 11417

Drucken
Urteil07.07.1972Amtsgericht Hamburg40 C 229/72
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 1973, 853Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 1973, Seite: 853
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Hamburg Urteil07.07.1972

Kein Holzkohlen-Gartengrill auf dem Balkon zulässigMitbewohner werden unvermeidbar durch Rauch und Dunst belästigt

Das Amtsgericht Hamburg hatte sich 1972 mit der Frage des Grillens auf dem Balkon zu beschäftigen.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob der Mieter eines Mietshauses auf seinem Balkon mit einem Gartengrill grillen dürfe. Das Amtsgericht Hamburg verneinte dies, soweit es sich um einen Holzkohlengrill handle. Das Betreiben eines solchen Grills gehöre nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung (§ 535 BGB).

Holzkohlengrill beeinträchtigt andere Mieter

Es stellte fest, dass durch den Betrieb eines Holzkoh­len­grills andere Mieter gestört würden. Unvermeidbar entstünde Rauch und Dunst. Je nach Windrichtung führe dies zu Belästigungen der Bewohner der Wohnungen, die über dem Balkon liegen.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Hamburg (MDR 1973, 853/pt)

der Leitsatz

§ 535 (rao)

In einem Mietshaus mit mehreren Parteien gehört das Betreiben eines Holzkoh­len­grills auf dem Balkon wegen der hierdurch entstehenden Rauch­ent­wicklung nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11417

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI