Amtsgericht Hamburg-Barmbek Urteil25.07.2005
Bei Streit über Mietkautionszahlung muss der Mieter die Kautionszahlung nachweisenNachweis durch Quittung oder Bankbeleg
Wer nach Beendigung eines Mietverhältnisses seine gezahlte Kaution vom Vermieter zurückhaben möchte, muss im Zweifel beweisen, dass er diese bei Einzug auch gezahlt hat. Dies hat das Amtgericht Hamburg-Barmbek entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall hatte das Haus den Eigentümer gewechselt. Der aktuelle Vermieter des Mieters hatte kein Belege oder Unterlagen darüber, dass der Mieter eine Mietkaution geleistet hatte.
Mieter muss Nachweis erbringen
Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek entschied, dass der Mieter die Zahlung nachweisen müsse, z. B. durch eine Quittung oder einen Überweisungsbeleg.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2009
Quelle: ra-online (pt)