21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 7625

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Urteil25.07.2005Amtsgericht Hamburg-Barmbek812 C 322/03
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Amtsgericht Hamburg-Barmbek Urteil25.07.2005

Bei Streit über Mietkau­ti­o­ns­zahlung muss der Mieter die Kautionszahlung nachweisenNachweis durch Quittung oder Bankbeleg

Wer nach Beendigung eines Mietver­hält­nisses seine gezahlte Kaution vom Vermieter zurückhaben möchte, muss im Zweifel beweisen, dass er diese bei Einzug auch gezahlt hat. Dies hat das Amtgericht Hamburg-Barmbek entschieden.

Im zugrun­de­lie­genden Fall hatte das Haus den Eigentümer gewechselt. Der aktuelle Vermieter des Mieters hatte kein Belege oder Unterlagen darüber, dass der Mieter eine Mietkaution geleistet hatte.

Mieter muss Nachweis erbringen

Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek entschied, dass der Mieter die Zahlung nachweisen müsse, z. B. durch eine Quittung oder einen Überwei­sungsbeleg.

Quelle: ra-online (pt)

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