Dokument-Nr. 17315
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Amtsgericht Hagen Urteil24.04.2013
Verkehrsunfall nach Spritztour von minderjährigen Jugendlichen: Eltern treffen gegenüber der Haftpflichtversicherung keine Obliegenheiten hinsichtlich Aufbewahrung der AutoschlüsselFahren ohne Fahrerlaubnis stellt dagegen Obliegenheitsverletzung dar
Den Eltern von minderjährigen Jugendlichen treffen gegenüber ihrer Haftpflichtverletzung keine Obliegenheit hinsichtlich der Aufbewahrung von Autoschlüsseln. Verursacht der Jugendliche jedoch einen Verkehrsunfall, ist er gegenüber der Haftpflichtversicherung schadenersatzpflichtig. Denn das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Obliegenheitsverletzung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hagen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im Mai 2012 schnappte sich ein minderjähriger Jugendlicher die Autoschlüssel seines Vaters. Er händigte diesen seinem ebenfalls minderjährigen und über keine Fahrerlaubnis besitzenden Freund aus, um zusammen mit ihm eine Spritztour mit dem Auto zu machen. Der Freund verursachte jedoch einen Verkehrsunfall, so dass die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen musste. Die Versicherung verlangte nachfolgend den regulierten Schaden in Höhe von knapp 5.000 € von dem minderjährigen Fahrer des Fahrzeugs ersetzt. Dieser wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit der Begründung, dass es der Vater seines Freundes war, der durch das Liegenlassen der Autoschlüssel auf der Theke, die Spritztour überhaupt erst ermöglichte. Der Fall landete schließlich vor Gericht.
Anspruch der Haftpflichtversicherung bestand
Das Amtsgericht Hagen entschied zu Gunsten der Versicherung. Ihr habe ein Anspruch auf die etwa 5.000 € zugestanden. Der minderjährige Fahrer des Fahrzeugs habe für die Schadensregulierung der Versicherung allein gehaftet. Denn er habe seine Obliegenheit gegenüber der Versicherung vorsätzlich verletzt, da er das Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis benutzte. Somit sei die Versicherung ihm gegenüber leistungsfrei geworden (§ 28 Abs. 2 Satz 1 VVG).
Keine Obliegenheitsverletzung durch Fahrzeugbesitzer
Dem Fahrzeugbesitzer bzw. Vater des Beifahrers sei nach Auffassung des Amtsgerichts demgegenüber keine Obliegenheitsverletzung anzulasten gewesen. Ein solcher Umstand habe sich nicht daraus ergeben, dass er den Autoschlüssel auf der Theke in seiner Wohnung liegen ließ. Denn ohne besondere Anhaltspunkte dürfen Eltern jugendlicher Kinder davon ausgehen, dass diese nicht ohne Erlaubnis ihren PKW benutzen. Dies gelte insbesondre dann, wenn die Kinder keine Fahrerlaubnis besitzen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2013
Quelle: Amtsgericht Hagen, ra-online (vt/rb)
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