Dokument-Nr. 13215
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- WuM 1991, 262Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1991, Seite: 262
Amtsgericht Gronau Urteil21.02.1991
Bäume gefällt: Mieter hat kein Recht auf unveränderte AussichtMieter muss Rodung von Bäumen hinnehmen / Kein Mietminderungsrecht
Ein Mieter ist nicht berechtigt, die Miete zu mindern, wenn Bäume gefällt wurden. Dies hat das Amtsgericht Gronau entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bewohnte ein Mieter eine Wohnung in einer Wohnanlage. Die Wohnanlage befand sich auf einem großen Grundstück mit einem schönen, alten Baumbestand. Im Verlauf der Mietzeit entschlossen sich die Eigentümer einen Teil des Grundstücks zu verkaufen. Der neue Eigentümer nahm auf dem gekauften Grundstück Baumrodungen vor.
Mieter sieht Wohnwert beeinträchtigt
Der Mieter sah wegen der gefällten Bäume den Wohnwert seiner Wohnung beeinträchtigt und minderte die Miete um 10 %. Es kam zum Streit über die Mietminderung, zwischen Mieter und Vermieter, so dass das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Mietminderung entscheiden musste.
Gericht: Voraussetzungen für eine Mietminderung liegen nicht vor
Das Amtsgericht Gronau urteilte, dass dem Mieter kein Minderungsrecht zustünde. Die Voraussetzungen für eine Minderung gemäß § 537 BGB würden nicht vorliegen. Die Wohnung sei mit keinem Fehler behaftet, der die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Zweck beeinträchtige.
Fehlende Bäume mindern nicht den Gebrauch der Wohnung
Die Wohnungen und die Anlage würden einen sehr ordentlichen Eindruck machen und äußerst gepflegt erscheinen. Das Fällen der Bäume habe den Gebrauch der Mietwohnung in keiner Weise gemindert. Weiterhin sei der Ausblick aus der Wohnung noch durchaus erfreulich, stellte das Gericht fest.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2012
Quelle: ra-online, AG Gronau (zt/pt)
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