Dokument-Nr. 3843
Permalink https://urteile.news/
Amtsgericht Gotha Urteil19.07.2006
Vorsicht bei der Ausfahrt aus einem GründstückHaftungsabwägung bei Kollision zwischen einem rückwärts in ein Grundstück Einfahrenden mit einem rückwärts Ausfahrenden
Wer von einem Grundstück auf die Straße fährt, haftet bei einem Unfall allein. Die gilt auch dann, wenn der Unfallgegner rückwärts auf das Grundstück einfahren will, wie das Amtsgericht Gotha entschieden hat.
Im Fall wollte eine Autofahrerin rückwärts von einer Gründstückseinfahrt auf die Straße fahren. Im gleichen Moment war ein Autofahrer im Begriff, von der Straße kommend rückwärts auf das Grundstück zu fahren. Es kam zur Kollision der Fahrzeuge im Bereich der Einfahrt.
Das Amtsgericht Gotha entschied, dass die vom Grundstück ausfahrende Autofahrerin den Unfallschaden allein zu tragen habe. Der fließende Verkehr auf der Straße habe gegenüber dem Ausfahrenden absoluten Vorrang, führte das Gericht aus. Auch ein Autofahrer, der von der Straße kommend in ein Grundstück rückwärts einfahren wolle, gehöre zum fließenden Verkehr.
Ein von der Straße auf ein Grundstück einfahrender Autofahrer habe eine Art Vorfahrtsrecht, ähnlich wie es an Kreuzungen oder Einmündungen bestehe. Dieses Recht bestünde im gesamten Bereich der Grundstückeinfahrt, den der von der Straße kommende benötige, um die Straße vollständig zu verlassen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2007
Quelle: ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3843
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.