18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 34175

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Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil23.05.2023

Kein Schadensersatz bei Kratzer in Kochfeld durch GrillpfanneKein Schadensersatz für Pfannen-Schäden durch Eigen­ver­schulden

Das Amtsgericht Frankfurt hat die Klage eines Kunden abgewiesen, der Schadensersatz für Kratzer auf seinem Ceranfeld forderte, die durch eine Grillpfanne verursacht wurden. Das Gericht sah ein erhebliches Mitverschulden des Klägers, da er die Gebrauchs­an­weisung der Pfanne missachtet hatte, die vor dem Schieben oder Ziehen der Pfanne auf Glasoberflächen warnte.

Der Kläger bestellte bei der Beklagten im Rahmen eines Bonusprogrammes eine gusseiserne Grillpfanne. Die Gebrauchsanweisung der Pfanne wies darauf hin, dass die Pfanne niemals über die Glasoberfläche des Kochfelds geschoben werden dürfe, da dieses sonst beschädigt werden könne. Stattdessen solle man die Pfanne immer „sanft“ anheben und abstellen. Der Kläger behauptete vor Gericht, durch die „kleinen Pickel“ an der Unterseite der Pfanne sei sein Kochfeld stark zerkratzt worden. Er verlangte von der Beklagten deswegen Schadensersatz in Höhe von 1.800,- €.

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Missachtung Warnung in Bedie­nungs­an­leitung

Das AG hat die Klage abgewiesen. Ein Schadensersatzanspruch des Klägers entfalle jedenfalls deshalb, weil er das Entstehen der Kratzer mitverschuldet habe. Die tiefen Kratzer in der Glasoberfläche könnten nur dadurch entstanden sein, dass der Kläger die Pfanne auf dem Kochfeld geschoben oder gezogen habe. Der Kläger habe also die ausdrückliche Warnung in der Gebrauchs­an­weisung missachtet. Er habe dadurch gegen die ihm obliegende „Sorgfalts­pflicht in eigenen Angelegenheiten“ derart gravierend verstoßen, dass sein Mitverschulden sich „anspruchs­ver­nichtend“ auswirke, ein etwaiger Anspruch auf Schadensersatz also entfalle. Zudem treffe die Beklagte auch kein Verschulden. Sie sei als Verkäuferin nicht verpflichtet, die Grillpfanne vor dem Verkauf auf ihren Zustand zu überprüfen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)

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