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21.01.2025  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.

Dokument-Nr. 68

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Urteil06.01.2005Amtsgericht Frankfurt am Main31 C 1899/02-83
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Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil06.01.2005

Versi­che­rungs­schutz entfällt bei wider­sprüch­lichen Angaben zum SchadenUngeklärter Brandschaden

Bei wider­sprüch­lichen Angaben zu entstandenen Schäden können Haftpflicht­ver­si­cherte ihren Versi­che­rungs­schutz verlieren.

Die Richter des Amtsgerichts Frankfurt wiesen damit die Klage einer Versi­che­rungs­kundin auf Schadensersatz für Brandflecken auf ihrem Wohnzim­mer­teppich zurück.

Die Brandlöcher waren bei einer Familienfeier entstanden. Während der Außen­dienst­mi­t­a­r­beiter der Versicherung vor Ort eine umgestoßene Kerze als Ursache für die Schäden verantwortlich machte, erklärte die Versi­che­rungs­kundin später, von einer brennenden Zigarette sei Asche auf den Boden gefallen.

Das Gericht meinte, dass derartig wider­sprüchliche Angaben den Verdacht nährten, wonach die Versicherung «beschummelt werden sollte».

Wenn nicht eindeutig geklärt werden könne, welche Person welchen Schaden konkret angerichtet habe, müsse eine Haftpflicht­ver­si­cherung nicht zahlen.

Quelle: ra-online

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