Dokument-Nr. 68
Permalink https://urteile.news/
Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil06.01.2005
Versicherungsschutz entfällt bei widersprüchlichen Angaben zum SchadenUngeklärter Brandschaden
Bei widersprüchlichen Angaben zu entstandenen Schäden können Haftpflichtversicherte ihren Versicherungsschutz verlieren.
Die Richter des Amtsgerichts Frankfurt wiesen damit die Klage einer Versicherungskundin auf Schadensersatz für Brandflecken auf ihrem Wohnzimmerteppich zurück.
Die Brandlöcher waren bei einer Familienfeier entstanden. Während der Außendienstmitarbeiter der Versicherung vor Ort eine umgestoßene Kerze als Ursache für die Schäden verantwortlich machte, erklärte die Versicherungskundin später, von einer brennenden Zigarette sei Asche auf den Boden gefallen.
Das Gericht meinte, dass derartig widersprüchliche Angaben den Verdacht nährten, wonach die Versicherung «beschummelt werden sollte».
Wenn nicht eindeutig geklärt werden könne, welche Person welchen Schaden konkret angerichtet habe, müsse eine Haftpflichtversicherung nicht zahlen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2005
Quelle: ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil68
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.