21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 4196

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil17.01.2006

Auch ein 14-jähriger Sprachschüler ist zur Mängelanzeige verpflichtetMängelanzeige durch Minderjährigen

Ein Reisemangel muss dem Reise­ver­an­stalter angezeigt werden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass auch von einem 14-jährigen Sprachschüler erwartet werden kann, dass er sich bei einem Reisemangel beschwert. Es wies mit dieser Begründung eine Klage auf Reise­preis­min­derung ab.

Im Fall verbrachte ein 14-jähriger Schüler eine Sprachreise in England, die seine Eltern bezahlt hatten. Eigentlich sollte er in einem Doppelzimmer im Haus einer britischen Gastfamilie wohnen. Tatsächlich wurde er zusammen mit anderen Sprachschülern und einer Betreuerin in einem Appartement untergebracht. Nach seiner Rückkehr in Deutschland berichtete er dies seinen Eltern. Diese meinten, es liege ein Reisemangel vor und klagten auf Reise­preis­min­derung.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main wies die Klage jedoch ab. Es führte aus, dass die Zuständigkeit für Mängelanzeigen und Abhil­fe­ver­langen am Reiseziel auf den minderjährigen Sohn übertragen worden sei. Der 14-Jährige hätte seine Kritik also schon in England äußern müssen. Es sei schuldhaft, wenn damit bis nach der Rückkehr gewartet würde. Schon allein deshalb bestünde kein Anspruch auf Reise­preis­min­derung.

Insofern konnte das Gericht die Entscheidung darüber, ob die anderweitige Unterbringung ein Reisemangel darstellte, offen lassen.

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4196

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI