03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 33263

Drucken
Urteil07.10.2022Amtsgericht Frankfurt am Main30 C 2125/21
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2023, 126Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2023, Seite: 126
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil07.10.2022

Schadens­ersatz­pflicht der Flugge­sell­schaft bei Änderung der gebuchten Sitzplatz­ka­tegorie von First Class zu Business ClassHöhe des Schaden­s­er­satzes richtet sich nach Preis der Sitze

Ändert die Flugge­sell­schaft die gebuchte Sitzplatz­ka­tegorie von First Class zu Business Class macht sie sich schadens­ersatz­pflichtig. Die Höhe des Schaden­s­er­satzes richtet sich nach dem Preis der Sitze für die First Class. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Sommer 2021 setzte eine Flugge­sell­schaft für vier Flüge von Frankfurt a.M. nach Palma de Mallorca ein Langstre­cken­flugzeug ein. Aus diesem Grund war die Buchung von Sitzplätzen in der First Class möglich. Ein Mann ergriff diese Möglichkeit und buchte für sich und seine Partnerin die First Class zu einem Preis von ca. 950 €. Nachfolgend buchte die Flugge­sell­schaft die Sitzplätze in die Business Class um. Gleichwohl waren weiterhin Plätze in der First Class buchbar, nunmehr zu einem Preis von 1.199 €. Mit der Umbuchung war der Reisende nicht einverstanden und erhob daher Klage auf Zahlung von Schadensersatz.

Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe nach § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz zu. Die Beklagte habe eine Pflicht aus dem Luftbe­för­de­rungs­vertrag verletzt, in dem sie dem Kläger sowie dessen Mitreisende nicht die gebuchte Sitzplatz­ka­tegorie in der First Class zur Verfügung gestellt hat. Der Komfort zwischen First Class und Business Class sei deutlich unterschiedlich.

Höhe des Schaden­s­er­satzes richtet sich nach Preis der Sitze

Die Höhe des Schaden­s­er­satzes richte sich nach Ansicht des Amtsgerichts nach dem Verkehrswert. Da der Preis für ein Sitzplatz in der First Class für den streit­ge­gen­ständ­lichen Flug 1.199 € betrug, bemesse sich die Schaden­s­er­satzhöhe danach.

Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2023, 126/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33263

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI