18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.

Dokument-Nr. 13108

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Amtsgericht Düsseldorf Urteil01.09.2011

Gewerbeauskunft-Zentrale muss 574,06 EUR Eintra­gungs­kosten zurückzahlen und Anwaltskosten erstattenVersäum­ni­s­urteil gegen GWE Wirtschafts­in­for­mations-GmbH

Das Amtsgericht Düsseldorf hat die GWE Wirtschafts­in­for­mations GmbH zur Zahlung von 574,06 EUR und weiteren 70,20 EUR Rechts­an­walts­kosten verurteilt.

Geklagt hatte ein Installateur. Dieser hatte, wie die Zeitung Augsburger Allgemeine berichtete, ein Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale erhalten. Er füllte den Erfassungsbogen aus und schickte ihn zurück.

Das Schreiben machte einen amtlichen Eindruck auf den Installateur. Als er aber eine Rechnung über 574,06 EUR erhielt, bemerkte er, dass er in Wirklichkeit einen Eintrag bei der GWE Wirtschafts­in­for­mations GmbH, die Betreiberin des Portals www.gewerbeauskunft-zentrale.de ist, bestellt hatte.

Anwalt verklagt Gewerbeauskunft Zentrale auf Rückzahlung von 574,06 EUR

Der Installateur bezahlte zunächst die Rechnung der Gewerbeauskunft Zentrale und nahm sich einen Anwalt. Dieser fochte die Vertrag an und verklagte die Gewerbeauskunft Zentrale auf Rückzahlung.

AG Düsseldorf erlässt Versäum­ni­s­urteil gegen die GWE Wirtschafts­in­for­mations GmbH

Mit Erfolg. Am 01.09.2011 erließ das Amtsgericht Düsseldorf ein Versäum­ni­s­urteil gegen die beklagte GWE Wirtschafts­in­for­mations GmbH. Darin heißt es:

Die Beklagte wird verurteilt,

an die Klägerin 574,06 EUR (in Worten: fünfhun­dert­vie­r­und­siebzig Euro und sechs Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 16.04.2011 und außer­ge­richtliche Rechts­an­walts­kosten in Höhe von70,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Nach Angaben der Augsburger Allgemeinen hat der Gewerbeauskunft-Zentrale die dem Kunden entstandenen Kosten zurückgezahlt.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Düsseldorf, RA Kühne, Augsburger Allgemeine

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