15.11.2024
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Dokument-Nr. 3157

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Urteil21.02.2006Amtsgericht Düren46 C 619/05
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Amtsgericht Düren Urteil21.02.2006

Ferienwohnung entpuppte sich als BaustelleUnfertige Ferienwohnung, Schutt und Baugeräte vermiesen Urlaub

Wer eine Ferienwohnung mietet, muss nicht akzeptieren, dass in dem Gebäude noch gearbeitet wird. Das hat das Amtsgericht Düren entschieden.

Im Fall mietete eine Familie mit fünf Kindern eine Ferienwohnung im ersten Stock eines Dreifa­mi­li­en­hauses. Sie hatten die Ferienwohnung über das Internet gebucht. In der Angebots­be­schreibung im Internet fand sich kein Hinweis darauf, dass sich die Ferienwohnung in einer unfertigen Immobilie befand. Auf dem Gelände lagen noch Baugeräte, Schutt und Abfälle herum. Aus dem Beton ragten teils spitze Metallstücke und die Treppen hatten noch kein Geländer. Auf dieser Baustelle wollte die Familie ihren Urlaub nicht verbringen und brach den Urlaub ab. Sie kündigten den Mietvertrag und verlangten ihr Geld zurück.

Das Amtsgericht Düren bestätigte ihr Begehren. Die Familie habe davon ausgehen können, dass die Ferienwohnung samt Außenanlagen fertig gestellt sei. Ferner müsse es möglich sein, die Räumlichkeiten gefahrlos zu erreichen. Der Ferien­hau­s­an­bieter musste daher den Mietpreis zurück erstatten.

Quelle: ra-online

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