Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel Beschluss29.04.2022
In Betreuungssachen besteht Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines vom Betroffenen ausgewählten RechtsanwaltsGrund: Schwere des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen und dessen eingeschränkte Fähigkeit zur Rechtswahrnehmung
In Betreuungssachen besteht aufgrund der Schwere des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen und dessen eingeschränkte Fähigkeit zur Rechtswahrnehmung regelmäßig ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines vom Betroffenen ausgewählten Rechtsanwalts. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Betroffene einer Betreuungssache im Jahr 2021 beim Amtsgericht Brandenburg Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung einer von ihm ausgewählten Rechtsanwältin. In dem Verfahren sollte es um die Aufhebung der Betreuung gehen.
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der Rechtsanwältin
Das Amtsgericht gab dem Antrag des Betroffenen statt. In Betreuungs- und Unterbringungssachen führen sowohl die Schwere des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen als auch dessen eingeschränkte Fähigkeit zur Rechtswahrnehmung in der Regel bei Gewährung von Verfahrenskostenhilfe auch zur Beiordnung eines vom Betroffenen ausgewählten Rechtsanwalts (§ 78 Abs. 2 FamFG). Geht es um die Aufhebung einer Betreuung, liege ein bedeutsamer Verfahrensgegenstand vor.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2022
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)