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Dokument-Nr. 31813

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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel Beschluss29.04.2022

In Betreu­ungs­sachen besteht Anspruch auf Ver­fahrens­kosten­hilfe unter Beiordnung eines vom Betroffenen ausgewählten RechtsanwaltsGrund: Schwere des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen und dessen eingeschränkte Fähigkeit zur Rechts­wahr­nehmung

In Betreu­ungs­sachen besteht aufgrund der Schwere des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen und dessen eingeschränkte Fähigkeit zur Rechts­wahr­nehmung regelmäßig ein Anspruch auf Ver­fahrens­kosten­hilfe unter Beiordnung eines vom Betroffenen ausgewählten Rechtsanwalts. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Betroffene einer Betreuungssache im Jahr 2021 beim Amtsgericht Brandenburg Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung einer von ihm ausgewählten Rechtsanwältin. In dem Verfahren sollte es um die Aufhebung der Betreuung gehen.

Bewilligung der Verfah­rens­kos­tenhilfe unter Beiordnung der Rechtsanwältin

Das Amtsgericht gab dem Antrag des Betroffenen statt. In Betreuungs- und Unter­brin­gungs­sachen führen sowohl die Schwere des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen als auch dessen eingeschränkte Fähigkeit zur Rechts­wahr­nehmung in der Regel bei Gewährung von Verfah­rens­kos­tenhilfe auch zur Beiordnung eines vom Betroffenen ausgewählten Rechtsanwalts (§ 78 Abs. 2 FamFG). Geht es um die Aufhebung einer Betreuung, liege ein bedeutsamer Verfah­rens­ge­genstand vor.

Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

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